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Turnen vor dem Bundesgericht
Jetzt wird der Streit um Olympia-Bronze absurd

PARIS, FRANCE - AUGUST 05: Sabrina Maneca-Voinea of Team Romania competes in the Artistic Gymnastics Women's Floor Exercise Final on day ten of the Olympic Games Paris 2024 at Bercy Arena on August 05, 2024 in Paris, France. (Photo by Jamie Squire/Getty Images)
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Die Olympischen Spiele befinden sich in der Verlängerung. Doch die wird nicht in Paris ausgetragen, sondern in Lausanne. Genauer: vor dem Schweizerischen Bundesgericht. Dieses wird darüber entscheiden müssen, wer im Kunstturnen der Frauen Bronze am Boden erhält. Seit fast einem Monat ist das offen.

Aktuell sind die Rumänin Ana Barbosu und die US-Amerikanerin Jordan Chiles im Besitz einer Medaille. Chiles hat sie nach dem Wettkampf am 5. August in Paris bekommen und mit in die USA genommen – und Barbosu nachträglich. Denn: Zunächst hatte Barbosu die höhere Note erhalten, nach einem Einspruch der US-Trainer aber Chiles. Nur konnten die Rumänen belegen, dass dieser Einspruch zu spät erfolgt war. 64 statt 60 Sekunden nach Bekanntgabe der Note.

Der Internationale Sportgerichtshof entschied nach Konsultation der TV-Bilder in einem Schnellverfahren zugunsten von Barbosu. Das Internationale Olympische Komitee verlieh ihr in einer Zeremonie vor zwei Wochen in Bukarest die Medaille. Von Chiles fordert es die Rückgabe.

Romanian gymnast Ana Barbosu holds the bronze medal for her women's artistic gymnastics individual floor performance at the Paris 2024 Olympics, after receiving it during a ceremony at the Romanian Olympic and Sports Committee, in Bucharest, Romania, Friday, Aug. 16, 2024. (AP Photo/Andreea Alexandru)

Können allein diese Wirrungen Kopfweh bereiten, wird es nun vollends kompliziert. Seit dieser Woche mischt nämlich auch Sabrina Maneca-Voinea im Kampf um die Bronzemedaille mit.

Die 17-jährige Landsfrau von Ana Barbosu hat Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht eingereicht. Dies bestätigt das Gericht gegenüber dieser Redaktion. Maneca-Voinea ist der Ansicht, dass ihr im Wettkampf wegen eines angeblichen Übertritts zu Unrecht ein Zehntel abgezogen worden sei. Sie wurde im Wettkampf Vierte – punktgleich mit Barbosu.

Strafpunkte sind, anders als die Bewertung der Übung selbst (der sogenannte E-Wert), überprüfungsfähig. Und tatsächlich: Videoaufnahmen deuteten an, dass Maneca-Voinea das Bodenquadrat nicht verlassen hatte. Weil sie zu wenig eindeutig sind, lehnte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) den Einspruch der jungen Rumänin ab.

Der CAS selbst sieht keine Rekurse gegen seine Entscheide vor. Weil er seinen Sitz in der Schweiz hat, gibt es mit dem Bundesgericht trotzdem eine nächsthöhere Instanz. Auch Chiles und ihr Turnverband USA Gymnastics wollen diese einschalten. Laut Gericht ist das bislang nicht erfolgt. Noch läuft jedoch die Beschwerdefrist.