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Streit um Fabrik Wannenthal: Heimatschutz kapituliert

Die Fabrik Wannenthal ist gemäss einem Urteil des Baurekursgerichts kein kommunales Schutzobjekt. Dies sieht nun auch der Zürcher Heimatschutz ein und hat sich entschieden, das Urteil nicht an das Verwaltungsgericht weiter zu ziehen.
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Der Aufwand für die jahrelangen Gerichtsverfahren habe eine Höhe erreicht, die einen Weiterzug nicht mehr erlaubten, schreibt der Heimatschutz in einer Mitteilung vom Montag.

Das Baurekursgericht war Anfang April zum Schluss gelangt, der Horgener Gemeinderat habe zu Recht auf die Unterschutzstellung des Fabrikgebäudes verzichtet. Das Gebäude sei nicht schutzwürdig. Der Entscheid stützte sich auf zwei Gutachten eines einzigen Gutachters, welche die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte. Laut diesen Gutachten kommt der Fabrikbaute keine wirtschaftshistorische Bedeutung als (einer der letzten) Zeugen der Industrialisierung von Horgen zu. Die Fabrik sei zwar mit Baujahr 1920 noch ein (später) Zeuge der Industrialisierung Horgens. Es handle sich jedoch nicht um einen wichtigen Zeugen.

Das Baurekursgericht bestätigte mit seinem Entscheid auch die von der Gemeindeversammlung beschlossene Teilrevision des privaten Gestaltungsplanes Wannenthal. Dieser erlaubt den Abbruch des Fabrikgebäudes und den Ersatz durch ein gleiches Gebäudevolumen sowie die Aufstockung um ein Attikageschoss.

Baute vernachlässigt

Der Zürcher Heimatschutz ist nach wie vor überzeugt, dass die ehemalige Fensterfabrik «sowohl in Form wie auch Materialisierung» einzigartig ist - nicht nur im Kanton, sondern schweizweit. Leider sei der Unterhalt vom Eigentümer mit Duldung der Gemeindebehörden jahrelang vernachlässigt worden.

Über lange Zeit habe Wasser ungehindert ins Gebäude gelangen können und habe dort zu schweren Schäden geführt. Dieser desolate Zustand, so der Heimatschutz in seiner Mitteilung, habe sich auch auf den Entscheid des Gerichts ausgewirkt.

Das Baurekursgericht hatte sich bereits 2013 mit dem Streit um die ehemalige Fensterfabrik beschäftigten müssen. Damals hob es den ersten Entscheid des Gemeinderates zur Entlassung des Gebäudes aus dem kommunalen Schutzinventar auf und wies die Sache zur vertieften Abklärung an den Gemeinderat zurück.

Dieser beauftragte danach denselben Gutachter, auf den sich bereits der erste Entscheid des Gemeinderates gestützt hatte, mit zusätzlichen Abklärungen. Nach dem zweiten Gutachten beschloss der Gemeinderat im August 2014 erneut, das Fabrikgebäude aus dem Inventar zu entlassen.

SDA/past