Neuer Entscheid des Zürcher Statthalters«Marsch fürs Läbe» doch wieder erlaubt
Die Stadt Zürich hat auch die diesjährige Demonstration der Abtreibungsgegner verboten. Doch der Statthalter sieht die Sache – abermals – anders.

In den vergangenen Jahren wurde der «Marsch fürs Läbe» immer heftiger angegriffen. Vor allem Linksautonome hatten die Demo der Abtreibungsgegner ins Visier genommen. Der Aufwand der Polizei, um die Kundgebungsteilnehmer zu schützen, wuchs von Mal zu Mal.
Vor der 2019er-Ausgabe hatte die Stadt genug und erteilte dem Marsch keine Bewilligung mehr. Doch wurde das städtische Sicherheitsdepartement vom Statthalter und anschliessend vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Die von der Bundesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit sei zu schützen, so das Hauptargument. Kurz darauf, am 14. September 2019, kam es zu den bisher grössten Ausschreitungen gegen den friedlichen Umzug, drei Polizisten wurden verletzt.
Nein trotz Gerichtsurteil
Trotz Gerichtsurteil bewilligte Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) auch für 2021 weder Marsch noch Kundgebung auf dem Münsterplatz. Das Risiko, dass Menschen verletzt werden, sei erheblich, lautete die Begründung. Nur auf dem abgelegenen Turbinenplatz sollte eine stehende Kundgebung erlaubt sein. Die Empörung über diesen Entscheid war vor allem in christlichen Kreisen gross.
Nun wird Rykart abermals zurückgepfiffen. Der Zürcher Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne) hat die Beschwerde des Vereins «Marsch fürs Läbe» gutgeheissen, wie dieser am Dienstag mitgeteilt hat. Neben einer Platzkundgebung sei «explizit auch der Lebensrechtsmarsch» am 18. September 2021 zu erlauben.
Der Verein ist erfreut über den Entscheid und deutet ihn als Zeichen zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Stadt kann Route mitbestimmen
Im Urteil des Statthalters steht, dass der Stadtrat über Ausgangs- und Zielpunkt sowie die Marschroute entscheiden könne. Er müsse dabei aber «der beabsichtigten Appellwirkung Rechnung» tragen. Und: Die öffentlichen Kundgebungen seien ausreichend polizeilich zu schützen und dürften «nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert» werden.
Gemäss Mitteilung des «Marsch»-Vereins sei das diesjährige zentrale Anliege, «junge schwangere Frauen in einer Notsituation für die Möglichkeiten einer Weiterführung ihrer Schwangerschaft zu sensibilisieren». Teilnehmen werden unter anderen der Walliser Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit, der reformierte Zürcher Pfarrer Patrick Werder und der emeritierte Weihbischof Marian Eleganti.
Wie reagiert die Stadt?
Ob, wo und wie der Marsch tatsächlich stattfinden wird, ist allerdings noch unklar. Rykarts Sicherheitsdepartement könnte das Statthalter-Urteil erneut ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Der Entscheid des Statthalters und ein allfälliger Weiterzug würden nun geprüft, heisst es beim Departement.
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