AboStreit an der GoldküsteNachbar geht wegen Holunder bis ans Bundesgericht
Am Zürichsee schneidet ein Anwohner den Strauch seines Nachbarn zurück, um mehr Seesicht zu haben. Danach befassen sich drei Gerichte mit dem Vorfall.

An der Goldküste sind sich zwei Nachbarn gar nicht grün. Vor allem nicht mehr, seit sich der eine am Grünzeug des anderen zu schaffen gemacht hat – aber vermutlich pflegten sie schon vorher kein besonders inniges Verhältnis zueinander. Zumindest stellt das Bundesgericht, das sich kürzlich mit den beiden Betroffenen auseinandersetzen musste, lapidar fest: «Die Parteien liegen in nachbarschaftlichem Streit.»