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Vorlage ist verfassungskonform
Ständerats­kommission mit knapper Mehrheit für «Ehe für alle»

Ein gleichgeschlechtliches Brautpaar sitzt auf Stühlen in einer Badi. (Symbolbild)
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Mit einer Gesetzesänderung sollen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Nach dem Nationalrat spricht sich auch die vorberatende Kommission des Ständerats für die «Ehe für alle» auf dem Gesetzesweg aus – der Entscheid fiel allerdings knapp.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entschieden, dass es für die «Ehe für alle» keine Verfassungsänderung braucht, sondern deren Einführung auf dem Gesetzesweg geregelt werden soll. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Eine Minderheit der Kommission vertrat die Auffassung, dass unter dem Begriff der Ehe in der Verfassung das traditionelle Modell von Mann und Frau gemeint sei, und deshalb zuerst die Verfassung geändert werden müsse. Mit einer Verfassungsänderung müsste die Einführung der «Ehe für alle» Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Samenspende für lesbische Paare

Mit 8 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen sprach sich die Ständeratskommission auch dafür aus, dass lesbischen Paaren der Zugang zur Samenspende erlaubt werden soll.

In der Gesamtabstimmung empfahl die RK-S mit 7 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen die Vorlage zur Annahme.

Der Nationalrat hatte sich bereits in der Sommersession für die Vorlage ausgesprochen. Der Entscheid fiel deutlich mit 132 zu 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Eine Minderheit hatte beantragt, das Thema Samenspende in einer separaten Vorlage zu behandeln, um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht zu gefährden. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach sich dafür aus, zuerst die offenen Fragen zu dem Thema zu klären. Eine klare Mehrheit des Nationalrats sagte dann aber Ja zur Samenspende.

SDA