Stadtrat zieht Beschwerde zurück
Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes, das Projekt Stadthausareal nochmals zu überarbeiten, wird nicht angefochten. Das Bundesgericht bestätigt den Rückzug der Beschwerde des Stadtrates.
Der Streit um das Adliswiler Stadthausareal zwischen Stadthaus und Sihl wird nicht mehr vor Gericht weitergeführt. Der Stadtrat zieht seine vorsorglich eingereichte Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes zurück. Somit folgt er dem Beschluss des Adliswiler Parlamentes, den Gerichtsentscheid zu akzeptieren und das Projekt neu zu überarbeiten. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das Verfahren abgeschrieben wird.
Überarbeitung des Projektes läuft
Zum Rechtsstreit kam es aufgrund der Beschwerde zweier Rekurrenten gegen den Verkauf des 6200 Quadratmeter grossen Stadthausareals. Diese seien zu günstig abgegeben worden, meinten die Beschwerdeführer. Auf mehr als zwei Millionen Franken habe die Stadt verzichtet, als sie den Verkauf der Parzellen an die Leutschenbach AG absegnete. Dieser Einnahmeverlust müsste als Ausgabe gewertet werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Entsprechen müsste das Adliswiler Parlament oder das Stimmvolk über Verkauf und Abgabe der Baufelder befinden.
Wie weit die Stadt Adliswil mit der Überarbeitung des Projektes ist, ist derzeit noch unklar. Man müsse das Geschäft zuerst intern besprechen, hiess es von Seiten der Stadt.
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