Stadtrat beantragt 200 Millionen Franken für ewz
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) soll den Ausstieg aus der Kernenergie vorantreiben und die erneuerbaren Energien deutlich ausbauen.
![Es ist ein hin und her entstanden um die Frage, wie viel Geld das ewz der Stadt Zürich abgeben muss.](https://cdn.unitycms.io/images/0Q6kqjAWqApAc55SDtYS47.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=OifVL4ZxoVc)
Damit das ewz, eine Dienstabteilung der Stadt, dies weiter tun kann, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für Investitionen in die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Mit dem Rahmenkredit soll das ewz seinen Kraftwerkspark auf dem Weg in die 2000-Watt-Gesellschaft weiter umgestalten, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich.
Im Gegensatz zum Rahmenkredit, der 2009 an der Urne bewilligt wurde, beschränkt sich der neue nicht nur auf Windenergie, sondern schliesst auch Wasserkraft, Sonne, Biomasse und Geothermie ein. Das ewz soll in Anlagen im In- und Ausland investieren. Der Kauf von Windparks an geeigneten Standorten wird aber weiterhin im Vordergrund stehen.
Die Stimmberechtigten beschlossen im Juni des letzten Jahres den Ausstieg der Stadt Zürich aus der Kernenergie bis spätestens 2034. Damit ist für das ewz der Auftrag verbunden, die Produktion von erneuerbarer Energie weiter auszubauen.
Wenn das ewz eine entsprechende Produktionsanlage kaufen oder sich an einer beteiligen will, hat es jedoch nicht gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz. Für das ewz als Abteilung der städtischen Verwaltung sind die Entscheidungswege über Stadtrat, Gemeinderat und allenfalls Volksabstimmung länger und die Entscheidungsgrundlagen sind öffentlich, also auch für die anderen Interessenten einsehbar.
Mit der Umwandlung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt wollte der Stadtrat diesen Nachteil ausgleichen, aber der Gemeinderat ist Ende Oktober gar nicht auf die Vorlage eingetreten.
Arbeiten mit «Krücken»
Der Vorsteher des Departementes der Industriellen Betriebe, Andres Türler (FDP), kündigte bereits damals an, dass er mit den «bisherigen Krücken - den Rahmenkrediten - weiterarbeiten müsse».
Dort, wo sich das ewz im Markt behaupten muss, will der Stadtrat mit Rahmenkrediten für die notwendige Flexibilität und Vertraulichkeit beim Abschluss von Geschäften sorgen. Bei den Energiedienstleistungen und der Windenergie arbeitet er schon seit 2003 mit diesem Instrument, und vor kurzem hat es ihm der Gemeinderat auch im Bereich der Solarenergie zugestanden - in der Höhe von 10 Millionen Franken.
Neues Modell für ewz-Abgabe
Steigt die Eigenkapitalquote, dann erhöht sich die prozentuale Gewinnausschüttung. Sinkt die Quote unter 45 Prozent, dann soll das ewz nur noch bei einem Jahresergebnis von über 50 Millionen Franken einen Gewinnanteil abliefern, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.
Gleichzeitig sollen auch ein Maximum und ein Minimum der Ablieferung je nach Eigenkapitalquote festgelegt werden. «Damit werden die Beiträge des ewz an die Stadt stetig und planbar, und die finanzielle Basis des ewz ist gesichert», heisst es weiter.
Die Stimmberechtigten hatten im Jahr 1989 mit dem Stromsparbeschluss festgelegt, dass das ewz sechs bis neun Prozent seines Umsatzes an die Stadtkasse abliefern soll. Seither hat sich das Marktumfeld allerdings genauso verändert wie das ewz. Dieses muss sich nun gegen Konkurrenz durchsetzen.
Der Stadtrat befürchtet, dass die bisherige Abgabe auf den Umsatz die Substanz des Unternehmens bedroht und es im Vergleich zur Konkurrenz schwächt. «Das ewz ist heute weitgehend dem Markt ausgesetzt und mit der geltenden umsatzbasierten Ausschüttung stärker belastet als die Konkurrenz.»
Er hat deshalb das neue Modell zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Stimmt dieser der neuen Verordnung über die Gewinnablieferung zu, kommt es zur Urnenabstimmung. Die Stimmberechtigten müssen über die Aufhebung des Beschlusses über die «Rationelle Verwendung von Energie» aus dem Jahr 1989 entscheiden, auf dem die geltende Regelung der Umsatzablieferung beruht.
SDA/mcp
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