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AboHeimatschutz erhält Recht
Gericht verbietet «Mohrenkopf»-Abdeckung – Stadt Zürich zieht Entscheid weiter

Über dem Eingang am Neumarkt 13 prangt die umstrittene Inschrift.
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Die Schriftzüge «Zum Mohrentanz» am Haus an der Niederdorfstrasse 29 und «Zum Mohrenkopf» am Haus Neumarkt 13 in Zürich dürfen nicht abgedeckt werden. Das Zürcher Baurekursgericht hat einen Rekurs des kantonalen und des Stadtzürcher Heimatschutzes gegen die Abdeckung der Schriftzüge gutgeheissen, wie die beiden Verbände in einer Mitteilung am Mittwoch schreiben.

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