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Ohne Arztzeugnis
Stadt Freiburg führt bezahlte Absenz bei Mensbeschwerden ein

Nahaufnahme von Tampons und Binden in einem Behälter, Frauenhygieneartikel, 08.04.2021.
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Mitarbeiterinnen der Stadt Freiburg können künftig bis zu drei Tage bezahlten «Urlaub» beziehen, wenn sie unter schmerzhaften Menstruationsbeschwerden leiden. Das Stadtparlament hat am Dienstag eine entsprechende Änderung des Personalreglements verabschiedet.

Mit 51 Ja- zu einer Nein-Stimme war die Vorlage im Generalrat demnach unbestritten. Darüber hat das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF am Mittwoch berichtet.

Thematisiert wurde jedoch, ob die bezahlte Absenz auf zwölf Tage pro Jahr begrenzt werden soll. Diesem Vorschlag aus den Reihen der Mitte leistete das Parlament keine Folge. Somit gilt bei menstruationsbedingten Absenzen künftig die gleiche Regel wie bei Krankheitsausfällen: Während drei Tagen am Stück erfordern sie kein Arztzeugnis.

Die Gesetzesänderung geht zurück auf einen Vorschlag von Generalrätinnen der Grünen, SP und Grünliberalen. Das Stadtparlament stimmte ihm Anfang 2024 deutlich zu und beauftragte die Stadtregierung damit, ein Gesetz zu erarbeiten.

Unter Vorbehalt der Zustimmung des Kantons soll die Regelung am 1. Juli in Kraft treten, wie der Botschaft der Stadtregierung zu entnehmen ist. Vergleichbare Gesetze oder Pilotprojekte kennen neben Freiburg etwa auch die Städte Yverdon, Zürich und Lausanne.

SDA/law