Kommentar zur digitalen SpionageAuch der Geheimdienst schuldet der Öffentlichkeit Rechenschaft
Der Staatsschutz hat mit der Kabelaufklärung ein gefährliches Werkzeug in die Hand bekommen. Er muss belegen, dass er es verantwortungsvoll nutzt.
Wer herausfinden will, ob die neue Kabelaufklärung dem Schweizer Nachrichtendienst NDB einen konkreten Nutzen bringt, stösst auf eine Mauer des Schweigens. Das Überwachungsprogramm ist umstritten – seit 2017 darf der Geheimdienst Internetdatenverkehr von Glasfaserkabeln im grossen Stil ausleiten und analysieren. (Lesen Sie hier die Recherche dieser Redaktion.)
Dabei lässt es sich nicht ausschliessen, dass völlig harmlose Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern im Datenspeicher landen – E-Mails, Fotos, Google-Suchanfragen. Zwar gibt es strenge Schranken, nach welchen Suchbegriffen die Analysten den Datenhaufen durchkämmen dürfen. Aber die Menge an Daten, die sich bei den Überwachern ansammelt, ist atemberaubend.
Das Gegenargument lautet, dass der Geheimdienst heute umfassend durch mehrere Aufsichtsbehörden kontrolliert werde. Es sei geradezu absurd, einen Vergleich mit den früheren Zeiten zu ziehen, als der Staatsschutz unkontrolliert weite Teile der Bevölkerung fichierte.
Nur: Die Kontrollstellen – darunter die Aufsichtsbehörde für die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments – sind äusserst zurückhaltend in ihrer Kommunikation. Ja, die Aufsicht greife, sagen sie, und ja, es gebe auch nachrichtendienstliche Erfolge. Gleichzeitig schreibt die Geschäftsprüfungsdelegation in ihrem aktuellen Jahresbericht: Der Wert der gewonnenen Informationen habe «noch nicht die gewünschte Qualität erreicht».
Kurz: Es gelingt den Behörden bislang nicht, überzeugend aufzuzeigen, warum das «potente Mittel» (NDB-Chef Christian Dussey) unbedingt nötig ist, um etwa Terroristen zu jagen.
Der zweite irritierende Punkt: Der Geheimdienst gibt nur unter rechtlichem Druck von Aktivisten Informationen heraus, wie das Überwachungsprogramm in der Praxis funktioniert. Zugegeben, das Thema ist sensitiv – niemand verlangt vom NDB, dass Suchbegriffe offengelegt werden (im Stil von: Wir suchen nach Spuren von Terrorist X). Aber die Funktionsweise des Programms könnte konkreter und transparenter beschrieben werden, zumal schon aufgrund des Gesetzes öffentlich bekannt ist, dass die Überwachung stattfinden darf.
Derzeit läuft eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Dieses wird wieder ins Parlament und womöglich vors Volk kommen. Es wird also einmal mehr eine öffentliche Debatte zur Überwachung geben (und zur nächsten geplanten Ausweitung).
Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss der NDB der Öffentlichkeit glaubhaft darlegen können, dass bei der Kabelaufklärung der Eingriff in die Privatsphäre der breiten Bevölkerung nur gering ist. Ebenso müssen die Überwacher darlegen können, dass das umstrittene und teure Programm einen nachrichtendienstlichen Nutzen bringt. Ansonsten muss man es stoppen. Und das Geld sinnvoller ausgeben.
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