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Keine Dividenden für Aktionäre
Sozialkommission will Dividendenverbot bei Kurzarbeit

Das Ausschüttungsverbot soll für das laufende und das nächste Jahr gelten: Aktionäre stimmen an einer Generalversammlung ab.
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Bereits in einem Brief an den Bundesrat hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) beider Räte den Bundesrat aufgefordert, ein Verbot von Dividendenausschüttungen vorzusehen für Firmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen. Da diese Empfehlung ohne Wirkung geblieben sei, habe die Nationalratskommission mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion beschlossen, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Das Verbot soll Unternehmen ab einer bestimmten Grösse betreffen und für das laufende und das nächste Jahr gelten. Eine analoge Regelung soll es für Unternehmen geben, die im laufenden Jahr bereits eine Dividende gesprochen oder ausgeschüttet haben.

Der Bund habe 6 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt, damit die Arbeitslosenversicherung den massiven Anstieg der Kurzarbeitsentschädigungen stemmen könne, wurde in der SGK argumentiert. Bisher wurde für über ein Drittel der Angestellten in der Schweiz ein Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Widerstand gegen die Motion kommt aus den Reihen von FDP und GLP.

Bereit für zweite Welle

Mit einer zweiten Motion will die Kommission dafür sorgen, dass die Schweiz für eine allfällige zweite Covid-19-Welle gewappnet wäre. Dafür soll der Bund die von verschiedenen Ländern gewählten Strategien zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie untersuchen lassen. Er soll herausfinden, welche Massnahmen die öffentliche Gesundheit am wirksamsten geschützt und dabei die geringsten wirtschaftlichen und sozialen Schäden verursacht haben.

Die SGK verlangt zudem, dass im Hinblick auf eine mögliche zweite Ausbreitungswelle alle nötigen Vorbereitungen getroffen werden. Dazu zählen für sie die Isolation der Infizierten, der Schutz der Risikogruppen, die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Tests, Medikamenten und Medizinprodukten, die Sicherstellung der nötigen Kapazitäten im Gesundheitswesen oder die inländische Produktion. Diese Motion wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Ungedeckte Kosten

Ein weiteres Thema, das die SGK beschäftigt, ist der Mehraufwand in der Langzeitpflege. In einem Brief an den Bundesrat verlangt sie, dass dieser ausserhalb der normalen Pflegefinanzierung getragen werden soll und nicht bei den Spitexorganisationen und Pflegeheimen oder bei den Patientinnen und Patienten verbleibt.

Nach Angaben der Kommission soll Ende Jahr ein «Kostengipfel» stattfinden, an dem insbesondere die finanzielle Situation der Spitäler zwischen Bund, Kantonen, Versicherern sowie Patientinnen und Patienten besprochen wird.

Aufgrund von Angaben der Verwaltung geht sie davon aus, dass die Versicherer die pandemiebedingten Mehrkosten der Spitäler übernehmen werden. Offen sei aber, wie die Mindereinnahmen gedeckt werden sollen, die den Spitälern wegen des Verbots nicht dringender Behandlungen zwischen dem 16. März und 27. April 2020 entstanden.

SDA