Ermittlungen gegen Ex-KommandantSonko bleibt in Schweizer Haft
Der Tatverdacht gegen den gambischen Ex-Innenminister hat sich erhärtet. Das Bundesgericht lehnt erneut seine Entlassung ab.
Das Bundesgericht hat die Abweisung eines Haftentlassungsgesuchs des gambischen Ex-Innenministers Ousman Sonko ein weiteres Mal bestätigt. Der Tatverdacht gegen den mutmasslichen Kriegsverbrecher hat sich weiter verdichtet.
Die Bundesanwaltschaft hat in ihrer Untersuchung weitere Zeugen und Auskunftspersonen befragt. Auch das Telefon des Beschuldigten ist ausgewertet worden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Gewalt, Folterungen, sexuelle Vergehen
Einzelne Zeugen werfen Sonko Gewalttaten, Folterungen und sexuellen Missbrauch vor. Zudem belegen die gesammelten Informationen die Nähe beziehungsweise die Befehlskette von Sonko zur «National Intelligence Agency» (NIA) und den sogenannten «Junglers», die für zahlreiche Verbrechen verantwortlich gemacht werden.
Die Bundesanwaltschaft wirft Sonko vor, als ehemaliger Generalinspektor der Polizei und Innenminister der Republik Gambia unter dem Regime von Yahya Jammeh zwischen 2006 und September 2016 für Folterungen durch Polizeikräfte, Gefängnispersonal und diesen nahestehende Gruppen verantwortlich gewesen zu sein.
Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen. (Urteil 1B_375/2020 vom 10.8.2020)
oli/sda
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