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Anklage wegen Dopingmitteln
Der Fast-Kantonsarzt «Dr. Pump» muss sich vor Gericht verantworten

Frau trainiert Bizeps mit Hanteln im Fitnessstudio in Schweden.
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Samuel I. muss vor Gericht. Das hat die Berner Generalstaatsanwaltschaft entschieden. Wie das SRF am Donnerstagmorgen berichtet, erhob die Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2024 Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland.

Der Arzt geriet in den vergangenen Jahren mehrfach in die Schlagzeilen. Der Grund: Das Gesundheitsamt Solothurn ernannte ihn im Februar 2023 zum Kantonsarzt, nur um drei Tage später die Wahl öffentlich zurückzuziehen. Grund dafür seien aufgetauchte «relevante Sachverhalte», die Samuel I. im Bewerbungsprozess verschwiegen habe, hiess es damals im Communiqué des Kantons.

Recherchen von Tamedia deckten die relevanten Sachverhalte im Februar 2023 auf: Der Mediziner befand sich in Bern in einem Strafprozess, was er dem Kanton Solothurn verschwieg. Ihm wurde vorgeworfen, mehrmals illegale Dopingmittel verschrieben zu haben. In der Bodybuilder-Szene, in der er selbst aktiv war, war er deswegen auch als «Bodybuilder-Arzt» oder «Dr. Pump» bekannt.

Bundesgericht erlaubte Beschlagnahmung von Unterlagen

Selbst verwendete der gebürtige Solothurner das Pseudonym «BBDoc». Unter diesem führte er bis 2020 eine Webseite, auf der er Ernährungs- und Trainingsberatung für Athleten anbot. In diesem Zusammenhang soll er auch Dopingmittel verschrieben haben. 2019 verfasste die Schweizer Anti-Doping-Stiftung gegen ihn eine Meldung. Im Februar 2020 wurde die Berner Kantonsapotheke auf den Arzt aufmerksam und meldete dies bei der Kantonspolizei.

Diese führte 2021 dann eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte mehrere Dokumente und Geräte. Samuel I. wehrte sich bis vor Bundesgericht, verlangte, dass die Unterlagen nicht verwendet werden dürfen. Er verlor den Rechtsstreit im Herbst 2022. Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen dauerte bis Ende letztes Jahr. Nun hat die Berner Generalstaatsanwaltschaft entschieden, dass er sich definitiv vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten muss.

Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Gemäss Sportförderungsgesetz kann das Vertreiben von Dopingmitteln mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder einer Geldstrafe bestraft werden.