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AboNeues Foto-Gesetz
Darf ich das Ferien-Selfie noch auf Facebook posten?

Auch solche Schnappschüsse vom Strand sind jetzt urheberrechtlich geschützt.
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In diesem Sommer ist alles anders: Das revidierte Schweizer Urheberrechtsgesetz (gilt seit 1. April 2020) untersagt kategorisch, fremde Fotos auf Social Media zu verwenden. Im Bereich der Fotografie hat die Schweiz nun ein sehr weitgehendes Urheberrecht, das mit dem deutschen «Lichtbildschutz» vergleichbar ist: Ob Amateur oder Profi, stets darf die fotografierende Person bestimmen, was mit ihren Bildern geschieht. Wer fremde Fotos auf seinen Social-Media-Kanälen oder in einer gedruckten Publikation verwendet, muss immer um Erlaubnis fragen und gegebenenfalls auch für die Weiterverbreitung bezahlen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug.

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