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Corona-Medienkonferenz des Bundesrats
Grossevents mit bis 10'000 Teilnehmenden könnten ab September möglich werden

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kantone sollen Ende Mai für ab Juli geplante Grossveranstaltungen mit maximal 3000 Personen bewilligen können – wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

  • Ab September soll die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden. So sieht es der Bundesrat vor.

  • Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung.

  • Die Regierung will abgesagte oder verschobene Events mit 150 Millionen Franken unterstützen.

  • Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent.

  • Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken.

  • In Barcelona hat im März ein Konzert mit 4600 Fans unter Testbedingungen stattgefunden.

Hier geht es zu unserem Corona-Dashboard mit allen Zahlen.

Und hier gelangen Sie zur grossen Übersicht über die Impfquoten in den Kantonen: So weit ist die Schweiz mit dem Impfen.

Ende

Die Pressekonferenz mit Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset ist beendet. Besten Dank für Ihr Interesse.

Frage: Steht das Covid-Zertifikat bis zum 1. Juli?

«Die Pilotphase wird ohne Covid-Zerfikat durchgeführt werden müssen», sagt Alain Berset.

Laut Michael Gerber könnten die Zertifikate während der Pilotphase allenfalls gestaffelt herausgegeben werden. «Sollte es soweit, werden wir die Veranstalter dazu anhalten, dies zu berücksichtigen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Zeit danach.»

Umfrage

Frage: Ab wann erhalten Genesene bzw. Geimpfte Zugang zu Veranstaltungen?

«Genesene dürfen im Moment in den drei Monaten nach ihrer Genesung Veranstaltungen besuchen», sagt Michael Gerber. Es sei aber gut möglich, dass in den kommenden Wochen Anpassungen folgen.

Laut Virgine Masserey empfiehlt das BAG, dass Genesene nach ihrer Erkrankung drei Wochen warten, bevor sie sich impfen lassen. «Wir werden uns darum kümmern, sobald die wissenschaftliche Erkenntnisse da sind, eine andere Lösung zu finden.»

Frage: Welche Kosten übernimmt der Bund?

«Der Wille des Parlaments war, dass der Bund sich an den Kosten beteiligen kann – aber nicht alles übernimmt», erklärt Martin Godel. «Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte.» Es müsse aber noch abgewartet werden, was die Konsultation in den Kantonen ergibt.

Frage: Profitiert auch der Profi-Sport vom Schutzschirm?

«Ja. Der Schutzschirm deckt sämtliche ungedeckten Kosten – nach Erhalt der Subvention», erkärt Michael Gerber. «Es gibt keine doppelten Auszahlungen.»

Frage: Sind Veranstaltungen im Juli realistisch?

Eine Journalistin sagt, dass beim einem Test-Konzert in Barcelona vier Wochen vergingen, bis Ergebnisse präsentiert werken konnten. Ist die Erweiterung der Event-Grösse ab Juli realistisch?

«Die Zeit für die Pilotveranstaltungen wird ausreichen», sagt Berset optimistisch. Es gehe vor allem darum, zu sehen, wie viele Leute am Eingang getestet werden könnten und wie ein Covid-Zertifikat im Einsatz funktioniert. «Wir möchten auf keinen Fall zusätzliche Infektionen schaffen.»

Frage: Werden Kosten von Test-Veranstaltungen übernommen?

«Der Rettungsschirm gilt aber einer Grösse von 1000 Personen. Er wird also – Stand jetzt – in der Pilotphase noch nicht gelten», antwortet Michael Gerber.

«Die Pilotphase im Juni mit Veranstaltungen mit 300 bis 600 Personen wird eine Ausnahmen sein», ergänzt Alain Berset.

Frage: Ab wann hat eine Veranstaltung «überkantonale Bedeutung»?

«Wir möchten den Veranstaltern Perspektiven und Planungssicherheit bieten», antwortet Guy Parmelin. Oft sei der Bundesrat dafür kritisiert worden, dass Veranstalter nicht planen könnten. «Jetzt haben wir einen Plan mit den Kantonen aufgesetzt. Die genauen Apseckte müssen noch abgeklärt werden.»

Der Bundespräsident verweist dann auf Martin Godel, stv. Leiter Standortförderung des SECO. «Bedingungen sind ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1'000 Personen pro Veranstaltungstag», erklärt Godel. «Die Veranstalter müssen die überkantonale Bedeutung in ihrem Gesuch an den Kanton darlegen.»

Frage: Wird man sich bei Grossveranstaltungen testen lassen müssen?

«Das wird wahrscheinlich so sein», antwortet Alin Berset. «Dafür wird das Covid-Zertifikat eingeführt.» Bei Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren würde aber wohl nur noch der Test als Beleg übrig bleiben.

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«Die Vorstellung eines Konzerts nur für Geimpfte irritiert mich enorm»

Dass der Bundesrat die weiteren Öffnungen an den Impffortschritt knüpft, begrüsst der Epidemiologe. Dem geplanten Covid-Zertifikat steht er aber kritisch gegenüber.

Frage: Könnten die Kapazitätsgrenzen auch früher aufgehoben werden?

«Ja, das könnte möglich sein. Wir waren bisher immer sehr flexibel», sagt Alain Berset und warnt gleichzeitig zur Vorsicht: «Der Bundesrat will kein Risiko eingehen. Das oberste Ziel ist es, aus der Krise zu kommen.»

Frage: Gibt es im Herbst schon grosse Konzerte?

«Ab 1. September soll die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden», antwortet Michael Gerber, Leiter Recht BAG. «Anschliessend ist eine Kapazitätsgrenze nur noch auf die Innenräume anzuwenden. Es kann sich bis dahin aber noch viel tun.»

Frage: Wie läuft das mit den Bewilligungen ab?

Nun erhalten die anwesenden Jornalisten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wie sieht es mit den Bewilligungen aus? Kann ein Kanton eine Grossveranstaltung auch ohne Schutzschirm zulassen? «Es braucht noch eine Rechtsgrundlage, dass die Kantone die Veranstaltungen bewilligen», antwortet Alain Berset.«Ja, Kantone könnten eine Veranstaltung auch ohne Schutzschirm bewilligen.»

Dem Gesundheitsminister zufolge müsse die genaue Lösung noch mit den Kantonen diskutiert werden. «Es ist unser Ziel, ab Juli Grossveranstaltungen zuzulassen. Mit dem heute vorgestellten Plan haben wir aber ein Mittel, den Veranstaltern eine Sicherheit zu geben.»

Bundespräsident Guy Parmelin ergänzt, dass man bereits Gespräche mit den Kantonen geführt habe. «Ich gehe davon aus, dass die Kantone das Geld verteilen werden.»

Ab September Konzerte mit 10'000 Personen möglich

«Wir vermissen alle die Grossveranstaltungen», sagt Berset. «Wenn wir uns weiterhin so verhalten wie in den vergangen Wochen können wir langsam Schritte in Richtung Öffnung machen.»

Trotzdem: Wann und wie Grossveranstaltungen tatsächlich durchgeführt werden können, werde vom Bundesrat erst später entschieden. «Wir können heute noch nicht mit Sicherheit sagen, dass ab dem 1. Juli Grossveranstaltungen stattfinden werden», sagt Berset. Der Plan sei jedoch, dass ab dem 1. September die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden könnte.

Pilotphase mit Test-Veranstaltungen

Berset zufolge plant der Bundesrat «eine Pilotphase mit Veranstaltungen, die unter strengen Schutzkonzepten und nur mit geimpften, negativ getesteten oder genesenen Personen» durchgeführt werden sollen. Für die Bewilligung während der Testphase sind die Kantone zuständig.

«Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen für die Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte berücksichtigen», sagt Berset. Anschliessend würden ab dem 1. Juli Bewilligungen für Veranstaltungen mit bis zu 3000 Personen ausgestellt.

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Spectators wait for the start of a rock music concert by Spanish group Love of Lesbian at the Palau Sant Jordi in Barcelona on March 27, 2021. - Attendees underwent Covid-19 Rapid Antigen Tests and are required to wear face masks but the social distancing rule will not be complied as part of a study on virus propagation. (Photo by LLUIS GENE / AFP)

Das macht Hoffnung: Unter strengen Auflagen besuchten vor einem Monat Tausende die Show der Band «Love of Lesbian». Nun wurde Bilanz gezogen.

«Das System soll wie eine Versicherung funktionieren»

Jetzt übernimmt Alain Berset das Wort. Auch er spricht von einer «relativ stabilen Lage» in der Schweiz, mahnt aber zur Vorsicht. «Wir können die Situation nur unter Kontrolle behalten, wenn wir uns weiterhin an die Massnahmen halten.»

Trotzdem denke der Bundesrat an die Zunkunft: «Wir möchten den Veranstaltern möglichst früh eine Planungssicherheit bieten», so Berset. «Deshalb haben wir heute ein Schutzsystem für die Grossveranstaltungen besprochen, wie es vom Parlament gewünscht wurde.»

Der Gesundheitsminister betont, dass es sich bei dem «Schutzschirm» nicht um einen konkreten Öffnungsschritt handelt. «Das System soll wie eine Versicherung funktionieren. Die Veranstalter erhalten so eine gewisse Sicherheit.»

«Die Hilfe stützt sich auf das Covid-19-Geset»

Damit der «Schutzschirm» greifen kann, müssen die Veranstaltungen überkantonale Bedeutung haben.

Nun spricht Parmelin die eidgenössische Abstimmung vom 13. Juni über das Covid-19-Gesetz an. «Denn die Hilfe stützt sich auf das Covid-19-Gesetz», erklärt Parmelin. «Ohne dieses Gesetz können wir die Hilfe nicht den Bedürftigen zukommen lassen. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz vom Volk bestätigt wird»

«Die Veranstalter sollen Planungssicherheit erhalten»

Die Pressekonferenz beginnt. Bundespräsident Guy Parmelin übernimmt als Erster das Wort. «Der Bundesrat macht sich intensiv Gedanken, wie wir künftig mit dem Coronavirus umgehen können», beginnt Parmelin. Wegen neuen Mutationen wie beispielsweise der indische Virus-Variante müsse man trotz stabiler Lage vorsichtig sein.

«Die Veranstalter sollen nun Planungssicherheit erhalten», sagt Parmelin«. Bund und Kantone beteiligen sich darum künftig an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.»

Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regierung will abgesagte oder verschobene Events mit 150 Millionen Franken unterstützen.

Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. (Mehr zu den Details des des neuen «Schutzschirms» bei Veranstaltungen finden Sie im vorherigen Tickereintrag)

Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die Verordnung geht jetzt bis zum 10. Mai zu den Kantonen in die Vernehmlassung.

Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli

Die Kantone sollen Ende Mai für ab Juli geplante Grossveranstaltungen mit maximal 3000 Personen bewilligen können – wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Ab September soll die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden. So sieht es der Bundesrat vor.

Spectators wait for the start of a rock music concert by Spanish group Love of Lesbian at the Palau Sant Jordi in Barcelona on March 27, 2021. - Attendees underwent Covid-19 Rapid Antigen Tests and are required to wear face masks but the social distancing rule will not be complied as part of a study on virus propagation. (Photo by LLUIS GENE / AFP)

Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Festivalveranstalter und die Eventbranche forderten in den vergangenen Wochen wiederholt «mehr Planungssicherheit».

Diesem Wunsch möchte der Bundesrat nun nachkommen. Er skizziert nun, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können – auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlauben wird.

Wann und unter welchen Bedingungen Grossveranstaltungen wieder stattfinden können, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Juni-Hälfte entscheiden. Ausschlaggebend werde neben der epidemiologischen Lage der Fortschritt bei der Impfstrategie sein.

Nur Geimpfte, Getestete und Genesene

Klar ist: Grossveranstaltungen werden nur unter restriktiven Auflagen erlaubt sein. Der Bundesrat will den Kantonen strenge Schutzkonzepte vorgeben sowie die Regel, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können.

Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Solche Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können.

Die Kantone müssen laut dem Bundesrat die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder die Kontaktverfolgung nicht mehr gewährleistet ist. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist.

Grundsatzentscheid am 26. Mai

Die Kantone sollen mit den Vorgaben «eine Entscheidungshilfe» erhalten, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Es handle sich «nicht um einen Öffnungsplan». Diesen werde er erst vorlegen, wenn Erfahrungen mit Pilotveranstaltungen gesammelt worden seien. Der Grundsatzentscheid zu den Grossveranstaltungen wird der Bundesrat voraussichtlich am 26. Mai fällen.

Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat – also ein fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis – vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert werde, schreibt der Bundesrat.

Details für Schutzschirm vorgelegt

Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten von überkantonalen Events von mehr als 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Diese Schutzschirm-Regelung hatte das Parlament in der abgelaufenen Frühjahrssession beschlossen.

Der Bundesrat legt nun dar, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Der Veranstalter trägt demnach pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent.

Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss laut dem Bundesrat ab in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Kantone, Städte, Gemeinden, die Dachverbände der Sozialpartner, die betroffenen Branchenverbände, der Rat der Religionen sowie die zuständigen Parlamentskommissionen können sich nun bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

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/aru