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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Sie hat den teuren Schmuck dem Falschen überlassen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Er muss eine Silberzunge haben. Anders ist es kaum zu erklären, warum eine Dame von der Goldküste einem Herrn aus dem Berner Hinterland ihren Schmuck überliess. Der Verkäufer versprach ihr offenbar, den Schmuck zu veräussern und ihr den entsprechenden Gewinn zurückzugeben. Ein Geschäft, das sich durchaus gelohnt hätte. Die Frau übergab dem 63-Jährigen an drei Terminen im Herbst 2020 eine Damenuhr aus Gelbgold mit Brillanten (im Wert von 14’500 Franken), eine Königskette, Gelbgold (23’000), einen Ring, Gelbgold mit Diamant (6500), einen Ring, Gelbgold mit Trillant (4000) und einen Ring, Weissgold mit Brillanten (16’000). Diese Schmuckstücke im Wert von 64’000 Franken nahm der 63-Jährige also an sich. 

Danach hörte sie erst mal nichts mehr von ihm. Immer wieder forderte sie den Verkäufer auf, ihr das Geld oder die Schmuckstücke zurückzuerstatten. Doch der Mann weigerte sich und behielt alles für sich. Gut, dass die Besitzerin wenigstens wusste, wer ihr den Schmuck abgeknöpft hatte. Gegen den 63-Jährigen wurde ein Strafverfahren eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilt den Beschuldigten wegen Veruntreuung. Er habe der Besitzerin vorgegaukelt, sie zu entschädigen. Dabei habe er gar nie die Möglichkeit gehabt, dies zu tun. Über entsprechende Geldbeträge verfügte er offenbar nicht. Für das nicht mehr leichte Vergehen wird der Beschuldigte mit einer unbedingten Geldstrafe von 180 mal 70 Franken belegt. Zusammen mit den Gebühren muss er 13’400 Franken berappen. Ob er möglicherweise schon früher ähnliche Taten begangen hat, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Wieso die Besitzerin des Schmucks ausgerechnet auf den Mann kam, der weder aus der Branche noch aus der Region stammt, bleibt offen.