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AboUrteil zu Kinderpornografie in Zürich
«Sie haben das Urvertrauen Ihres Gottenkindes schändlich ausgenützt»

Eine Frau hat den Genitalbereich ihres vierjährigen Gottemeitlis fotografiert und musste sich deshalb vor Gericht verantworten. Rechts von ihr ihr Anwalt, Thomas Brunner. In der Mitte ist der Richter zu sehen. 
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Der Vorfall ereignete sich im Januar 2020 in einer Wohnung in Zürich. Ein damals vierjähriges Mädchen spielte im Zimmer seiner Grossmutter unbekleidet «Katze», wie am Dienstag beim Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich aus mehreren Aussagen hervorging.

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