Sex ohne Einverständnis soll härter bestraft werden
Zwei Strafrechtlerinnen fordern das Parlament auf, das Schweizer Sexualstrafrecht zu modernisieren.
In Schweden hat das oberste Gericht in diesen Tagen definiert, was das umstrittene neue Sexualstrafrecht in der Praxis bedeutet. Der Mann und die Frau kannten sich aus den sozialen Medien, als sie gemeinsam übernachtet haben, einvernehmlich im selben Bett, beide trugen Unterwäsche. Sie habe klargemacht, dass sie keinen Sex wolle, sagte die Frau später vor Gericht. Der Mann sah es anders. Er sei vom Gegenteil ausgegangen und habe die Handlungen abgebrochen, als er merkte, dass sie nicht weitermachen will. Das Gericht sagte: Es braucht kein explizites Nein, und verurteilte den Mann wegen «unachtsamer Vergewaltigung» zu acht Monaten Gefängnis.
Auch in der Schweiz wird eine Reform des Sexualstrafrechts diskutiert. Eine Untergruppe der ständerätlichen Rechtskommission, bestehend aus Daniel Jositsch (SP), Andrea Caroni (FDP) und Beat Rieder (CVP) befasst sich mit Vorschlägen, die auf einen Paradigmenwechsel abzielen. Angestossen hatte die Diskussion Amnesty International mit einer Studie, die das Ausmass sexueller Übergriffe in der Schweiz zeigte. Daraufhin haben die Strafrechtlerinnen Anna Coninx, Assistenzprofessorin an der Universität Luzern, und Nora Scheidegger, Oberassistentin an der Universität Bern, ein Papier erarbeitet, in dem sie Varianten eines neuen Sexualstrafrechts aufzeigen.
Ja- oder Nein-Variante
Die Vorschläge in dem Papier, das den genannten Ständeräten und weiteren interessierten Parlamentariern inzwischen zugestellt wurde, gehen nicht so weit wie die schwedische Regelung. Eine Vergewaltigung aus Fahrlässigkeit soll es in der Schweiz nicht geben, die Tatbestände würden weiterhin auf Vorsätzlichkeit abzielen. Drei Varianten schlagen Scheidegger und Coninx dem Parlament vor, allen drei ist gemein, dass sie der Istanbul-Konvention Nachachtung verschaffen, die vor einem Jahr in Kraft trat. Die Konvention verlangt, dass nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr angemessen bestraft wird. Das Schweizer Strafgesetz hingegen sieht eine solche Strafe nur dann vor, wenn jemand mit Drohung oder körperlicher Gewalt genötigt worden ist.
«Früher diente das Sexualstrafrecht der Durchsetzung einer rigiden Sexualmoral.»
Es gäbe zwei Möglichkeiten, eine solche Regelung auszuformulieren. Das eine ist die sogenannte Vetolösung: Eine Person muss «Nein» sagen oder ihren Unwillen signalisieren, damit die sexuelle Handlung «als gegen ihren Willen» taxiert wird. Die andere ist die Zustimmungslösung, angelehnt an das schwedische Modell: Es braucht die ausdrückliche Zustimmung, verbal oder nonverbal. Eigentlich, sagt Nora Scheidegger, würden die Varianten nahe beieinander liegen, zumindest gäbe es starke Überschneidungen. «Auch bei der Zustimmungslösung wird man zum Beispiel bei einem Meinungsumschwung verlangen, dass das Opfer dies auch kommuniziert, also ‹Nein› sagt.»
«Veraltetes Sittenbild»
Heute gilt nur als Vergewaltigung, wie das Wort bereits sagt, wenn Gewalt angewendet wird oder der Täter das Opfer bedroht hat. Wenn dies nicht der Fall war, die sexuelle Handlung aber dennoch nicht einvernehmlich war, sieht das Strafgesetz keine angemessene Bestrafung vor. Dieser Umstand habe seine Ursprünge in einem mittlerweile veralteten Sittenbild, sagt Anna Coninx auf Anfrage: «Früher diente das Sexualstrafrecht in erster Linie der Durchsetzung einer rigiden Sexualmoral. Sex ausserhalb der Ehe war strafbar. Um ihre Ehre zu verteidigen, musste eine Frau beweisen, dass ihr Gewalt angetan wurde, ansonsten wurde sie bestraft.» Heute gehe es jedoch nicht mehr um Ehre, sondern um die sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person dürfe das Strafrecht nicht mehr tolerieren.
«Die Veto- und die Zustimmungslösung liegen nahe beieinander.»
Im Ständerat werden die Vorschläge auf Skepsis stossen, das zeichnet sich jetzt schon ab. Zum einen geisterten zahlreiche Missverständnisse und Übertreibungen in den Medien umher, wie Nora Scheidegger sagt. So sah sich die schwedische Botschaft in Deutschland etwa gezwungen, öffentlich richtigzustellen, dass es in Schweden kein schriftliches Einverständnis für Sex brauche. Zum anderen zeigen Signale aus dem Ständerat, dass man sich mit einem Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht schwertut.
«Erst ja, dann ahh»: So heisst die neue Kampagne. Video: Amnesty International
Daniel Jositsch hat dies früh bekundet, Rieder will derzeit nichts sagen, signalisiert aber gleichfalls Ablehnung. Andrea Caroni anerkennt, dass es eine bessere Abstufung im Gesetz brauche und dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person, aber ohne Gewalt, «angemessener» bestraft werden sollen. Allenfalls brauche es dazu einen neuen Tatbestand. Nicht einverstanden wäre er mit einer Lösung, die sexuelle Handlung ohne Zustimmung mit einer Vergewaltigung im herkömmlichen Sinn rechtlich gleichstellt, sagt Caroni. Die Subkommission scheint mehr Zeit zu benötigen, um sich mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen: In der auf August anberaumten Sitzung der Rechtskommission werde man noch nicht so weit sein, heisst es, sondern wohl erst im November.
Uneinigkeit unter Experten
Auch unter Strafrechtsexperten gibt es eine grosse Kontroverse darüber, ob das Sexualstrafrecht reformiert werden soll. So wandte sich vor einigen Monaten eine Gruppe von Strafrechtsprofessoren in einem offenen Brief, publiziert in dieser Zeitung, an den Bundesrat und sprachen sich dafür aus. Später konterte eine Gruppe von Strafverteidigern unter dem Titel «Professorale Fake News zum Sexualstrafrecht». Bedenken gibt es vor allem bezüglich der Beweislast und Unschuldsvermutung. Falschbeschuldigungen würden noch einfacher und Täter müssten beweisen, dass das Opfer nicht Nein beziehungsweise Ja gesagt hat, so die Befürchtung.
Anna Coninx und Nora Scheidegger widersprechen: Es sei weiterhin Aufgabe der Anklage, und nicht des Beschuldigten, zu beweisen, dass das Opfer Nein gesagt und der Täter sich darüber hinweggesetzt hat. Coninx sagt: «Ich bin Mutter und möchte meinen Kindern nicht sagen müssen: Es ist egal, ob ein Sexualpartner Nein sagt, solange du diese Person nicht nötigst, hast du nichts zu befürchten. Richtig wäre doch: Wenn jemand Nein sagt, musst du das ernst nehmen, basta. Dafür muss das Sexualstrafrecht revidiert werden.»
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch