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Seilbahn-Vision bekommt Unterstützung

Das Projekt Horgner Standseilbahn erhält von der Planungsgruppe Zimmerberg Unterstützung.
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Im kommunalen Richtplan ist sie seit 2008, im regionalen Richtplan seit 2012 eingetragen. Und seit letztem Jahr gibt es nun sogar ein überarbeitetes Vorprojekt: für eine Standseilbahn, die dereinst einmal auf einem 800 Meter langen Trassee hoch über den Köpfen der Horgner das Ortszentrum ab der Piazza beim Bahnhof See mit dem Bahnhof Oberdorf verbinden soll.

Die Route würde auf einem fünf Meter hohen Stahlviadukt über den untersten Abschnitt der Stockerstrasse und von dort den Kirchrain hoch führen. Zwei Kabinen könnten demnach alle vier bis sechs Minuten in beide Richtungen je rund 40 Personen maximal 90 Meter in die Höhe oder Tiefe befördern – und unterwegs an zwei Haltestellen Zwischenstopps einlegen. Im Nahbereich des Bahnhofs Oberdorf ist ein aktuelles Wohnbauprojekt beim ehemaligen Getreidesilo von den Bahnplänen tangiert.

Keine Bremsmanöver der ZPZ

Nur: Ob die Standseilbahn je gebaut und betrieben wird oder ob er womöglich blosser Wunschtraum bleibt, ist derzeit noch höchst ungewiss. Aber immerhin: Was sich die Horgner ausgedacht und mittlerweile mit dem Vorprojekt auch konkretisiert haben, überzeugt über die eigene Gemeinde hinaus auch die regionale Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ). Das geht aus einer von der ZPZ-Delegiertenversammlung in Thalwil ­einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zuhanden der Gemeinde Horgen hervor. Darin äussern sich die Delegierten zu den Baulinien, welche Horgen kürzlich vorsorglich für die Raumsicherung der Bahn ausgearbeitet hat, wie auch ganz grundsätzlich zur Standseilbahn-Idee.

Aus regionaler Sicht als sinnvoll erachtet die ZPZ entsprechende Bestrebungen vor allem deshalb, weil die Standseilbahn die Anbindung der im Richtplan ausgeschiedenen Arbeitsplatz­gebiete von regionaler Bedeutung oberhalb des Bahnhofs Oberdorf erleichtere. Auch die neuen Wohngebiete im oberen Gemeindeteil erhielten zum Ortszentrum und dem dortigen Bahnhof eine bessere Verbindung. Dank der ­direkten Hochtrasse sei im Vergleich zum Bus eine erhebliche Taktverdichtung zwischen den beiden Bahnhöfen möglich. Zudem trage die Standseilbahn dazu bei, das Horgner Zentrum von ­regionaler Bedeutung «massvoll auszudehnen und zu stärken».

Heikles Ortsbild

Positiv äussert sich die ZPZ auch zu der von der Gemeinde unlängst vorgenommenen Fest­legung von Baulinien. Womit der für die Standseilbahn erforderliche Raum grundeigentümerverbindlich festgesetzt wird. So, dass den Plänen dereinst nicht private Bauten buchstäblich in die Quere kommen. Aus Sicht der ZPZ ­haben die für die Standseilbahn erforderlichen Baulinien auf die im Horgner Zentrum angestrebte innere Verdichtung «nur sehr ­geringe negative Auswirkungen», da sie mehrheitlich entlang von bereits vorhandenen Strassen­abstandslinien gezogen und im Übrigen auch kein Naherholungsgebiet tangieren würden.

Nicht beunruhigt zeigt sich die ZPZ sodann darüber, dass die Baulinien im historischen Dorfkern entlang des regional geschützten Ortsbildes verlaufen. Und zwar, weil die Gemeinde bestmöglich Rücksicht darauf nehme, wie die ZPZ urteilt.

Einverstanden zeigt sie sich auch damit, dass Horgen für die Standseilbahn ein kleines Waldstück auf dem Strickler-Areal «minimal roden» und andernorts dafür aufforsten und dazu beim kantonalen Amt für Landschaft und Natur eine entsprechende Ausnahmebewilligung beantragen will.