Seeuferweg rückt in weite Ferne
Mit «Planen und Bauen am Zürichsee» löst die Zürcher Baudirektion mehrere Baustellen im Uferbereich. Jetzt ist definitiv geklärt, dass Konzessionsland Eigentum der bisherigen Nutzer bleibt, egal was sie darauf machen und bauen wollen. Die Revision des Planungs- und Baugesetzes nimmt Abschied vom prinzipiellen Bauvorbehalt des Kantons am Seeufer.
Das schafft Rechtssicherheit. Künftig bestimmen die Gemeinden über alle Seeparzellen mit der jeweils angepassten Bau- und Zonenordnung. Die Eigentümer kennen sie, was Überraschungen ausschliesst.
Keine gute Nachricht ist «Planen und Bauen am Zürichsee» für die Verfechter des Seeuferwegs. Auch wenn dieser Teil des Richtplans bleibt, sind die Chancen zur Realisierung gesunken. Fortan fehlt die (wenn auch unwillig ausgeübte) Schirmherrschaft des Kantons über den Seeuferweg. Er schiebt die Verantwortung den Gemeinden zu. Aber wie sollen die bei jedem Eigentümer durchsetzen, wovor der Kanton als Wachhund der Ufer zurückschreckte?
Die Gemeinden werden sich daher genau an die Vorschrift im Richtplan halten. Sie lautet: «Sicherstellen, dass der Seeuferweg nicht verunmöglicht wird.» Von Ermöglichen ist keine Rede.
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