Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Seeuferweg noch nicht begraben

Trotz Verzögerungen dürfte das neue Wassergesetz im bürgerlich dominierten Kantonsrat früher oder später durchkommen. Für einen durchgehenden Seeuferweg (im Bild das Meilmer Horn) dürfte dies der Todesstoss sein.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Eigentlich hätte der Kantonsrat am Montag das neue Wassergesetz verabschieden sollen. Damit wären die Weichen für – oder genau genommen gegen – einen durchgehenden Seeuferweg gestellt worden. Hätte, wäre – doch es kam anders. Die GLP stellte einen Ordnungsantrag und der Kantonsrat wies das Gesetz mit 151 zu 17 Stimmen an die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) zur Überarbeitung zurück. Damit dürfte sich die Schlussabstimmung um mehrere Monate verzögern.

Grund der Rückweisung waren vier Änderungsanträge von Seiten der Bürgerlichen. Die Auswirkungen der Anträge seien nicht trivial und bedüften einer vertieften Diskussion und Vorberatung durch die KEVU, sagte Barbara Schaffner (GLP, Otelfingen).

«Drohung hat etwas bewirkt»

Die Sitzung von der Tribüne aus verfolgte Ex-Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg (SP), Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg». In der ersten Lesung habe das bürgerlich dominierte Gremium ein «Enteignungsverbot» zum Schutz der Grundbesitzer am Zürichsee durchgesetzt. Ein durchgehender Seeuferweg wäre damit faktisch verunmöglicht. Der Verein hatte in Folge angedroht, mit dem Wassergesetz notfalls bis vors Bundesgericht zu ziehen, sollte der Kantonsrat am betreffenden Paragraf festhalten.

Für Unmut beim Verein sorgte die Frage der nachträglichen Nutzungsbeschränkungen gegen den Willen des Inhabers. Diese seien nur zulässig, wenn sie der Wahrung öffentlicher Interessen dienen, nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand vermieden werden können und der daraus entstehende Wertverlust vollständig ausgeglichen wird.

Wird das Wassergesetz angenommen, dürfte die Idee eines durchgehenden Seeuferwegs wohl am Ende sein.

Einer der Änderungsanträge der Bürgerlichen betraf nun just diesen Paragrafen. Besonders pikant: Zwei der Antragsteller, Christian Schucan (FDP, Uetikon) und Martin Haab (SVP, Affoltern) sind selbst Mitglieder der KEVU und damit bereits seit zwei Jahren an den Beratungen der Kommission beteiligt.

«Die Drohung hat offensichtlich etwas bewirkt», sagte Gerber Rüegg. «Offenbar hat sich bei der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats die Einsicht durchgesetzt, dass das von ihr im Rat durchgepeitschte Gesetz vor dem Bundesgericht nicht standhalten würde.»

Der Verein begrüsse die Rückweisung an die vorberatende Kommission und erwarte, dass die Vorlage gemäss Bundesrecht bereinigt werde. «Andernfalls behalten wir uns vor, das Referendum gegen das Wassergesetz zu ergreifen oder erneut ans Bundesgericht zu gelangen.» In der Vergangenheit hat dieses bereits einmal über die Enteignungen von Konzessionsland zu Gunsten des Vereins entschieden.

Kommission in der Kritik

Am Montag musste die KEVU teils heftige Kritik einstecken. Esther Guyer (Grüne, Zürich) bezeichnete das Gesetz als missglückt: «Wie die Kommissionsarbeit läuft haben wir ja gesehen – sie läuft eben nicht.» Ivo Koller (BDP, Uster) bezeichnete das Vorgehen der Antragsteller als unseriös und stümperhaft.

Ins gleiche Horn stiess Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach): «Es spricht Bände, dass sie ihren eigenen Anträgen misstrauen und sie lieber in die Kommission zurückschicken als sie hier vor dem Rat zu vertreten.» Mit der Flut von Kommissionsanträgen habe die KEVU das Gesetz in eine üble Schieflage gebracht. Die ursprüngliche Regierungsvorlage stehe bei weiten Teilen auf gutem Boden. «Deshalb haben SP und die Grüne zu den vier Rückkommensanträgen eigene Anträge gestellt, die dem ursprünglichen Antrag der Regierung entsprechen.»

Entscheid im Mai erwartet

Fest steht: Die KEVU muss erneut über die Bücher. Dort wird neben der Enteignung auch die Öffentlichkeit der Gewässer, die Gewässerraumfestlegung und die Regelung der Konzessionsgebühren bei Wasserkraftnutzung nochmals zum Thema. KEVU-Präsidentin Rosmarie Joss (SP) rechnet damit, dass die letzte Runde in der Kommission im Verlaufe vom Mai abgeschlossen werden könne. Bis dahin vertagt wurde auch die Abstimmung zum dringenden Postulat «Keine Gewässerräume werden enteignet», weil diese in kausalem Zusammenhang zum Wassergesetz steht.