Bürgerlicher Coup könnte Seeuferweg beerdigen
FDP und SVP sorgen mit dem geänderten Wassergesetz dafür, dass Grundeigentümer auf Konzessionsland besondere Privilegien erhalten. Selbst Baudirektor Markus Kägi (SVP) konnte die Bürgerlichen nicht davon abhalten. Der durchgehende Seeuferweg ist wohl am Ende.
Einen «eklatanten Verstoss gegen die Rechtsgleichheit» erkannte Regierungsratspräsident Markus Kägi (SVP). Grundeigentümer von Konzessionsland am Zürichsee würden besser gestellt als andere Eigentümer, das sei «hochproblematisch». Doch die Kantonsräte von FDP und SVP liessen sich nicht beirren: Im neuen Wassergesetz wird festgehalten, dass die Konzessionäre bei Wertverlust vollständig entschädigt werden. Für Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) eine «staatsrechtlich fragwürdige Entscheidung». Vergeblich hatte er eine Streichung des neuen Paragraphen beantragt. Er befürchtet, dass die Eigentümer auf Konzessionsland die hohle Hand machen werden.
«Eine Blaupause» der Parlamentarischen Initiative (PI) von Peter Vollenweider (FDP, Stäfa) sah Forrer im gesamten Paragraphen. Die PI sieht eine Anpassung des Strassengesetzes vor, die nur in absoluten Ausnahmefällen eine Enteignung im öffentlichen Interesse vorsieht. Auch Baudirektor Markus Kägi wies darauf hin, dass im Strassengesetz den Grundeigentümern bereits ausreichend Schutz gewährt werde. Der neue Paragraph im Wassergesetz sieht ebenfalls eine Nutzung des Landes gegen den Willen des Besitzers nur dann vor, wenn sie nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand vermieden werden kann.
Rechtsstaat respektieren
Felix Hoesch (SP, Zürich), Vorstandsmitglied beim Verein Ja zum Seeuferweg, sieht den durchgehenden Seeuferweg jetzt in Gefahr. Christian Schucan (FDP, Uetikon) hielt dagegen, dass in einem Rechtsstaat nicht einfach Grundeigentümern Land weggenommen werden könne. Auch in anderen Fällen, etwa bei Fragen des Denkmalschutzes, würden Hauseigentümer entschädigt. Felix Hoesch appellierte gar an das Selbstvertrauen der Konzessionäre. Diese hätten eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die es ihr ermöglicht habe, so privilegiert zu wohnen. Im Kantonsrat fand er damit kein Gehör: Die bürgerliche Mehrheit brachte den Antrag mit 90 zu 76 Stimmen durch.
Fehler beheben
Ohne Chance blieb auch ein Antrag einer Minderheit der Verkehrskommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu), der vorsah, dass der Zugang zum Seeufer, die ökologischen Funktionen des Gewässers sowie der Landschafts- und Ortsbildschutz gewährleistet bleiben. Im 20. Jahrhundert seien Fehler begangen worden, meinte Thomas Forrer. Die Seeufer seien zugebaut worden, öffentliche Interessen «rechts» liegen gelassen worden. Er stellt die Partikularinteressen dem Interesse von 99 Prozent der Bevölkerung gegenüber, die nicht privilegiert am Zürichsee leben.
Christian Schucan appellierte an die Selbstverantwortung. Er illustrierte das am Beispiel aus seiner Gemeinde. Auf dem Areal der Chemie Uetikon werde ja ein Seezugang für alle entstehen, ohne dass dies im Gesetz festgeschrieben war. Der Antrag zum Zugang für die Öffentlichkeit wurde mit 92 zu 71 Stimmen abgelehnt.
Ein durchgehender Seeuferweg um den Zürichsee dürfte mit den neusten Anpassungen schwierig zu realisieren sein. In seiner Einschätzung zur Parlamentarischen Initiative Vollenweider hält der Regierungsrat genau dies fest. Darin meint er, dass die PI den bisherigen Zielen widerspeche. Der noch restriktiver formulierte Paragraph im Wassergesetz dürfte dies nicht ändern. Die Initiative wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Kantonsrat beraten.
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