«Schwerwiegende Schäden»: Ju-Air ab sofort gegroundet
Das Bazl verbietet der Airline bis auf weiteres den Flugbetrieb der beiden in Dübendorf stationierten Ju-52.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 verfügt. Hinweise auf ein schwerwiegendes technisches Problem bei der am 4. August 2018 abgestürzten Maschine gebe es aber nicht.
Die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52, in der 20 Menschen starben, habe schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben, teilte das Bazl am Dienstag mit. Die Ju-Air ist nach eigenen Angaben mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden.
Bei den Schäden handle es sich um Risse und Korrosion am sogenannten Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeugs. Diese Schäden seien bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen geblieben und hätten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden können.
Flugbetrieb zwei Wochen später wieder aufgenommen
Nach dem Absturz der dreimotorigen Junkers Ju-52 der Ju-Air hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wieder aufgenommen.
Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorgelegen seien, habe das Bazl die Wiederaufnahme des Flugbetriebs unter Einhaltung vorsorglicher Massnahmen bewilligt. Dazu habe auch gehört, dass das Bazl bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde.
Schäden nicht in Zusammenhang mit Absturz
Diese Schäden hätten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden können. Sie stehen aber laut Bazl nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August. Die Untersuchungen der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust hätten nun die schwerwiegenden strukturellen Schäden zutage gefördert. Die technischen Untersuchungen sind laut Bazl noch nicht abgeschlossen.
Da die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 sowohl altersmässig wie von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen, muss sichergestellt sein, dass beide Maschinen diese Schäden nicht aufweisen. Bis dieser Nachweis erbracht ist beziehungsweise allfällige Schäden behoben worden sind, dürfen diese beiden Flugzeuge nicht mehr geflogen werden, wie das Bazl schreibt.
Piloten werden überwacht
Das Bazl hatte schon vor dem Zwischenbericht reagiert. Die beiden Ju-52-Oldtimer mussten einen GPS-Tracker an Bord haben, damit das Bundesamt die Piloten besser überwachen kann. Zudem verfügte das Bazl eine Verdoppelung der Mindestflughöhen. Die Piloten durften nur noch maximal 300 Meter an die Berggipfel ran; über bewohntem Gebiet galt eine Mindestflughöhe von 600 Metern. Zudem mussten die Passagiere während des gesamten Flugs angeschnallt bleiben.
Die Airline teilt auf ihrer Website mit, dass sie ihren Sommerflugbetrieb beendet habe und ihre Flugzeuge bis im Frühling einer eingehenden Kontrolle und Wartung unterzogen werden.
Dritte Ju-52
Für 2019 sei die Wiederinbetriebnahme einer dritten JU-52 vorgesehen, schreibt die Dübendorfer Firma weiter. Die Vorbereitungsarbeiten an der zurzeit in Mönchengladbach abgestellten Maschine seien so weit abgeschlossen, dass das Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne. Die entsprechenden Bewilligungen würden derzeit beantragt.
Da die neue Maschine in Alter und betreffend Hersteller nicht dem Unfallflugzeug entspreche und zudem 1991 bis 1996 generalüberholt wurde, sei sie laut dem Unternehmen vom erwähnten Grounding nicht betroffen.
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Video: Chronologie der Katastrophen im zivilen Flugverkehr der Schweiz
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SDA/nag
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