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Skandal in Deutschland
Schweizer Angeklagter lässt Prozess um Steuerbetrug platzen

Er ist das prominenteste Opfer der Affäre: Carsten Maschmeyer am Zurich Film Festival 2014 mit seiner Ehefrau, der Schauspielerin Veronica Ferres. 
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Die Signale des Bonner Landgerichts sind eindeutig: Sogenannte Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse – dabei werden Aktien kurz vor der Dividendenzahlung verkauft und kurz danach zurückgekauft, um Steuern zu umgehen – waren kriminell. Wer Steuergelder gestohlen oder dabei auch nur geholfen hat, muss mit einer harten Strafe rechnen und im schlimmsten Fall ins Gefängnis.

Vorige Woche verurteilte das Landgericht einen früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank Warburg zu fünfeinhalb Jahren Haft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; aber viele weitere Gefängnisstrafen könnten folgen.

Für Dienstag kommender Woche war der nächste Prozess angesetzt, gegen einen Ex-Manager der Schweizer Privatbank Sarasin. Doch der Angeklagte will nicht kommen. Das hat der in der Schweiz lebende frühere Kundenberater der Bank dem Landgericht per Brief mitgeteilt.

Angeklagter weist alle Vorwürfe zurück

Der Prozess ist damit wohl geplatzt – ein herber Rückschlag für die Justiz, die sich dem nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach zufolge schon auf Cum-Ex-Prozesse «wie am Fliessband» eingestellt hatte.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten bestätigten auf Anfrage, ihr Mandant habe sich entschlossen, «als Schweizer Staatsbürger in seinem Heimatland zu bleiben». Die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Betrugs seien falsch.

Pech für die deutschen Ermittler und die deutsche Justiz: Staaten liefern ihre eigenen Staatsbürger in der Regel nicht aus. Und das könnte nun dazu führen, dass viele Beschuldigte in Deutschlands grösstem Steuerskandal, sollten sie angeklagt werden, erst gar nicht vor Gericht erscheinen. Eine Sprecherin des Landgerichts Bonn teilte mit: «Nach derzeitigem Stand hält die Kammer an den geplanten Verhandlungsterminen fest.»

Schaden beläuft sich auf mehr als 10 Milliarden Euro

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Zusammenhang mit den steuerschädlichen Börsengeschäften gegen beinahe 1000 Bankmanager, Börsenhändler, Betreiber von Kapitalanlagefonds und Anwälte. Sie alle sollen Teil einer Cum-Ex-Industrie gewesen sein, die den Fiskus beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende systematisch ausgenommen habe. Der Schaden für die Steuerzahler soll mehr als 10 Milliarden Euro betragen.

Die involvierten Banken und Fonds sind über den halben Erdball verteilt, viele Beschuldigte sind ausländische Staatsbürgerinnen und leben in ihren Heimatländern. In der Beschuldigtenliste der Kölner Staatsanwaltschaft sind mehr als ein Dutzend Nationalitäten vermerkt.

Wer in seinem Heimatland bleibt, ist in der Regel vor der deutschen Justiz sicher. Rechtsanwälte, die Cum-Ex-Mandanten vertreten, gehen davon aus, dass viele ausländische Beschuldigte nach dem ersten Gefängnisurteil nicht zu etwaigen Prozessen nach Deutschland kommen. Berühmt ist bereits der Fall des Neuseeländers Paul Mora, der sich in seinem Heimatland aufhalten soll und nach dem international öffentlich gefahndet wird.

Der Mann soll sich von 2010 bis 2016 an 69 Fällen von Steuerhinterziehung in Höhe von 461 Millionen Euro beteiligt haben.

Mit einem Haftbefehl muss wohl auch der frühere Sarasin-Banker rechnen, der sich jetzt bei Gericht gewissermassen abgemeldet hat. Sein Fall führt direkt zum Ursprung der Kölner Ermittlungen. Laut Anklage soll sich der Mann von Ende 2010 bis Ende Mai 2016 mit weiteren Personen an 69 Fällen von Steuerhinterziehung in Höhe von 461 Millionen Euro beteiligt haben. In 68 weiteren Fällen sei es beim Versuch geblieben, so werfen es ihm die Ermittler vor.

Ein weiterer Anklagepunkt lautet auf gewerbsmässigen Bandenbetrug: Der frühere Privatbanker soll vermögende Kunden des mittlerweile unter J. Safra Sarasin firmierenden Instituts in Cum-Ex-Fonds gelockt und sie über den wahren Charakter der zugrundeliegenden Geschäfte getäuscht haben.

In mehreren Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft Köln hatte der Angeklagte umfangreich ausgesagt, wie er gemeinsam mit deutschen Rechtsanwälten bekannte Investoren wie den Unternehmer Carsten Maschmeyer oder den Drogeriegründer Erwin Müller gelockt habe, über deren Fälle der Cum-Ex-Skandal vor Jahren ein grösseres Publikum erreichte. (Mehr zum Thema: Maschmayer erhielt Millionen zurück)

Vorwürfe sind hart formuliert

Dabei arbeitete er über Jahre eng mit dem deutschen Steuerexperten Hanno Berger und dessen früherem Kanzleipartner zusammen, die diese Fondsprodukte initiierten und über Sarasin Provisionen kassierten.

Der Sarasin-Mann verkaufte die Fonds also lediglich, wobei er vom eigentlichen, steuerschädlichen Charakter der Geschäfte nichts gewusst haben will. Auch habe er niemanden betrügen wollen. Dennoch sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Anklage hart formuliert. Steuerhinterziehung über Hunderte Millionen Euro, dazu gewerbsmässiger Bandenbetrug, das ist potenziell Stoff für ein hartes Urteil.

Und offenbar Grund genug für ihn, jetzt zu Hause zu bleiben.