Finanzmarktaufsicht sanktioniert Ex-CEO von Schweizer Bank
Wegen schweren Falls von Insiderhandel entzieht die Finma einem Ex-Banker einen unrechtsmässig erzielten Gewinn von rund 730'000 Franken.
Die Finanzmarktaufsicht Finma ahndet einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank wegen einem schweren Fall von Insiderhandel. Sie zieht nun einen unrechtsmässig erzielten Gewinn von rund 730'000 Franken ein und verhängt ein mehrjähriges Tätigkeits- und Berufsverbot gegen die Person.
Der Mann hatte in seiner Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied respektive als CEO einer Schweizer Bank über Depots seiner Ehefrau bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt, wie es in einer Medienmitteilung der Finma vom Freitag heisst. Damit habe er gegen bankinterne Weisungen verstossen.
Das Ausnutzen der Insiderinformationen habe es dem ehemaligen Bankmanager ermöglicht, in einem Zeitraum von mehreren Jahren über die Depots seiner Ehefrau Gewinne zu erzielen. Er habe damit «wiederholt und systematisch» gegen Aufsichtsrecht verstossen, schreibt die Behörde.
Neben der Einziehung der unrechtmässigen Gewinne hat die Finma nun ein Berufsverbot von vier Jahren und ein Tätigkeitsverbot als Händler von sechs Jahren verfügt. Die Finma-Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Identität des Ex-CEO macht die Finma auf Nachfrage keine Angaben. Auch zur Frage, bei welchem Institut der Mann gearbeitet hat, schweigt die Aufsicht.
Das Ausnutzen von nicht öffentlichen Informationen zum eigenen Vorteil ist auch strafrechtlich relevant. Seit 2013 ist die Bundesanwaltschaft für die Verfolgung solcher Delikte zuständig. «Die Bundesanwaltschaft steht mit der Finma in Kontakt und wird dessen Enforcement-Entscheid sowie das weitere Vorgehen prüfen», teilte die Bundesanwaltschaft auf die Frage mit, ob sie bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.
Insgesamt seien derzeit 20 Strafverfahren wegen Börsendelikten - also Kursmanipulation oder Insiderhandel - hängig, so die Bundesanwaltschaft. Seit Mai 2013 hat es 13 rechtskräftige Verurteilungen in solchen Fällen gegeben, 9 davon durch Strafbefehl und 4 durch Urteile des Bundesstrafgerichts , heisst es weiter.
Ein bekannter Fall ist jener des Firmensanierers Hans Ziegler. Er wurde unter anderem bei der Erb Gruppe, OC Oerlikon oder Charles Vögele als Sanierer geholt. Zuletzt war er Verwaltungsrat bei Schmolz+Bickenbach und OC Oerlikon. Er soll zwischen 2013 und 2017 wiederholt und systematisch Insiderwissen missbraucht haben. Die Finma verdonnerte ihn 2017 zur Rückzahlung eines ungerechtfertigten Gewinns von 1,4 Millionen Franken. Das Bundesverwaltungsgericht senkte den Betrag später auf 1,27 Millionen Franken. Das Strafverfahren in dem Fall ist noch hängig.
Rechtskräftig verurteilt dagegen wurde im August 2018 Bankenrevisor und Ex-Partner von KMPG, Daniel Senn. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2011 Wissen für Aktiengeschäfte genutzt zu haben, dass Julius Bär an der Bank Sarasin interessiert sein könnte. Senn hatte sich zuvor mit Sarasin-Aktien eingedeckt, und verdiente am Kursanstieg, als die Bär-Gelüste öffentlich wurden. Die Richter verurteilten ihn zu einer bedingten Geldbusse von 68800 Franken und einer Busse von 5000 Franken.
sda/ali
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