Steuerskandal Cum-Ex in DeutschlandSchweiz will Hanno Berger nun ausliefern
Der Deutsche soll mutmasslich eine Schlüsselfigur in einem der grössten Steuerskandale Deutschlands sein. Nun hat die Schweizer Justiz einen Entscheid gefällt.
Der wegen dubioser Cum-Ex-Geschäfte zu Lasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht dazu äussern, ob es in Berufung gehen wird. «Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren», teilte es mit. Auch das «Handelsblatt» hatte berichtet.
Der aus dem deutschen Bundesland Hessen stammende Steueranwalt Hanno Berger gilt als eine der Schlüsselfiguren in einem der grössten deutschen Steuerskandale. Banken und Börsenhändler haben den Fiskus um mehr als zehn Milliarden Euro betrogen, wie Steuerfahnder schätzen.
Massenhaft Goldbarren in die Schweiz geschafft
Hanno Berger soll als gerissener Jurist mit fragwürdigen Gutachten und Geschäftsideen dazu beigetragen haben, den Fiskus um insgesamt 391 Millionen Euro zu schädigen. Berger bestreitet das.
Berger wird auch vorgeworfen, er habe eine ganze Menge Gold von seinem Anwesen in Hessen mit dem Auto in die Schweiz bringen lassen (die ganze Geschichte dazu lesen Sie hier). Der Wagen sei so schwer beladen gewesen, dass es Probleme beim Transport gegeben habe. So steht es in den Ermittlungsakten, die deutsche Behörden über Berger zusammengetragen haben.
Von dem Goldschatz ist auch in dem 76-seitigen Haftbefehl die Rede, den das Landgericht Bonn gegen Mr. Cum-Ex erlassen hat, wie Berger seit Jahren genannt wird. Cum-Ex wird der Steuerskandal genannt, weil die Verdächtigten den Staat beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende betrogen haben sollen.
Berger droht lange Haft
Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zu Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher. Berger war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden.
Berger wehrt sich gegen die Auslieferung (lesen Sie dazu hier mehr) und die Anklage. Am 5. August hatte das Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.
Weg durch die Instanzen
Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.
cpm/sda
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