Schweiz verbietet Chlorothalonil per sofort
Weil es das Trinkwasser gefährden könnte, darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden.
Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden.
Das teilte das BLW am Donnerstagmorgen mit. Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.
Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor.
Als Krebserregend eingestuft
Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.
Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren.
SDA/oli
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