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Rücknahme-Stopp wegen Überlastung
Schweiz kann 184 Flüchtlinge vorerst nicht nach Italien ausschaffen

Mitarbeitende der Organisation ORS spielen mit einem Flüchtling in Moudon Basketball.
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Italien nimmt wegen der Vielzahl neu über das Meer eintreffender Migranten vorerst keine sogenannten Dublin-Flüchtlinge mehr zurück. Die Schweiz kann deshalb derzeit 184 Personen nicht ins südliche Nachbarland ausschaffen. Das erhöht den Druck auf die Asylunterkünfte.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in der «NZZ am Sonntag». Italien habe die Dublin-Staaten am 5. Dezember über eine vorübergehende Aussetzung der Dublin-Überstellungen informiert.

Italien hat derzeit laut dem SEM eine «ungewöhnlich hohe Anzahl von Anlandungen» zu verzeichnen. Die Kapazitäten bei der Erstaufnahmen sei deshalb temporär überlastet. Bei Dublin-Flüchtlingen handelt es sich um Menschen, die zwar in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, für die aber gemäss Dublin-Abkommen Italien als Einreiseland zuständig wäre.

Überstellungen kurzfristig gestoppt

Bei den 184 Personen handelt es sich um 152 Personen aus dem Asylbereich sowie 32 Menschen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, wie das SEM weiter schreibt. Die Schweiz habe die Information aus Italien zur Kenntnis genommen und kurzfristig einige bereits vorbereitete Überstellungen annulliert.

Die Schweizer Behörde geht jedoch davon aus, dass «Italien in Kürze seinen Pflichten aus dem Dublin-System wieder nachkommt». Nicht betroffen von der Massnahme sind Überstellungen gestützt auf das bilaterale Rücknahmeabkommen zwischen der Schweiz und Italien.

Für die Kantone erfolgt der Schritt Italiens zu einem Zeitpunkt, in dem sie bei der Unterbringung der vielen Asylsuchenden ohnehin schon an Grenzen stossen. «Diese 184 Personen blockieren knappe Kapazitäten, die wir lieber für Schutzsuchende nutzen möchten, die länger hierbleiben können», lässt sich Florian Düblin, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, im Zeitungsbericht zitieren.

SDA/anf