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Zugunsten von Rohstofffirmen?
Die Schweiz macht Ausnahme bei Russland-Sanktionen

Gold bars at the bank vault of the "Zuercher Kantonalbank" bank, pictured on August 9, 2011 in Zurich, Switzerland. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)
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Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine waren sie das grosse Politikum in der Schweiz: die EU-Sanktionen gegen Russland. Nach anfänglichem Zögern beschloss der Bundesrat, diese grundsätzlich mitzutragen. Auch diejenigen Strafmassnahmen, welche die Europäische Union im Lauf der letzten Jahre neu hinzugefügt hat, übernahm die Schweiz grossmehrheitlich. Nun hat die Landesregierung entschieden, eine Sanktion im neuesten Paket der EU nicht zu übernehmen. 

Gemäss dieser Regelung müssen Firmen sicherstellen, dass Tochtergesellschaften in Drittstaaten die Sanktionsmassnahmen nicht untergraben – auch dann, wenn keine Aktivitäten innerhalb des jeweiligen EU-Landes erfolgen. Das will der Bundesrat für die Schweiz nicht.

Man habe bereits heute die Mittel, Sanktionsumgehungen via Tochtergesellschaften zu verfolgen, schreibt das Wirtschaftsdepartement (WBF) von Bundesrat Guy Parmelin. Als Beispiel nennt das Seco Zahlungen aus der Schweiz, die aufgrund von Sanktionen verboten sind. «Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat dieser EU-Bestimmung in der jetzigen Form materiell nicht angeschlossen.» Das Schweizer Recht beziehe sich typischerweise auf Ereignisse im eigenen Land. Die Frage dieser Redaktion, welchen Nachteil eine Übernahme der Regelung der Schweiz bringen würde, blieb bisher unbeantwortet. 

Entscheid auch im Bundesrat umstritten

Die SP bezeichnet den Entscheid als «skandalös». Die Schweiz stelle damit die Interessen von Rohstoffhändlern, die vom Krieg profitierten, über ihre internationale Verantwortung. Die Schweiz dürfe ihre Verantwortung als globaler Finanz- und Handelsplatz nicht ignorieren. «Die heutige Kehrtwende des Bundesrats ist ein riesiger Rückschritt», schreibt die Partei. 

Auch im Bundesrat war der Entscheid laut zwei Quellen umstritten. Dem Gremium lag demnach ein kritischer Mitbericht vor. Der Bundesrat habe sich vor dem Entscheid mehrmals mit der Frage befasst, heisst es. Bisher hat die Schweiz die EU-Sanktionen mehrheitlich mitgetragen. Es gab allerdings auch früher schon Ausnahmen. So hat die Schweiz russische Fernsehsender nicht verboten.

Der Bundesrat beschloss aber am Mittwoch, den Schweizer Parteien, NGOs und Medien zu verbieten, Geld und andere Zuwendungen der russischen Regierung anzunehmen. Dies, um «Einflussnahme auf demokratische Prozesse» in der Schweiz zu begrenzen.