Schutz von Frauen vor GewaltSchweiz bedauert Austritt der Türkei aus Instanbul-Konvention
Die UN-Menschenrechtskommission in Genf reagiert bestürzt auf die Abkehr der Türkei von der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt.
Die Schweiz bedauert den Austritt der Türkei aus der Instanbul-Konvention. Sie misst diesem Übereinkommen einen hohen Stellenwert bei.
Die Türkei teilte vor einer Woche mit, dass sie aus der Instanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, austreten will.
Die Schweiz bedaure dies, schreibt das Aussendepartement (EDA) am Samstag in einer Mitteilung zum Abschluss der 65. Sitzung der Uno-Kommission für die Stellung der Frau. Die Schweiz war aktiv an der Ausarbeitung dieser Konvention beteiligt und hat diese ratifiziert. Es sei ein wichtiges Abkommen, schrieb das EDA.
An der Uno-Sitzung hatte Bundesrat Alain Berset teilgenommen. In seiner Rede sagte er gemäss Mitteilung, dass die Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte in der Gleichstellung durch die Corona-Pandemie gefährdet seien. Weltweit drohten gemäss Uno-Angaben 47 Millionen Frauen in extreme Armut abzurutschen. Darüber sei er besorgt. Die internationale Gemeinschaft müsse sich daher engagieren.
Es gebe zwar eine weltweite Bewegung von Zivilgesellschafts- und Jugendorganisationen, die sich für die Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte einsetzen würden. Aber es würden sich eben auch zunehmend Positionen von Staaten verhärten, welche der Geschlechtergleichstellung und den Frauenrechten kritisch gegenüberstünden und Fortschritte mitunter systematisch blockieren würden.
Meinungen gehen weit auseinander
Die Mitgliedstaaten hätten an der Sitzung um eine Schlusserklärung ringen müssen, schreibt das EDA. Die Verhandlungen seien besonders anspruchsvoll gewesen, die Meinungen seien insbesondere bei den Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, geschlechtsspezifische Gewalt, den Menschenrechten, Familienformen und Sexualaufklärung weit auseinandergegangen. Umso mehr sei es als Erfolg zu werten, dass die Mitgliedstaaten schliesslich eine gemeinsame Schlusserklärung verabschiedet hätten.
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Das EDA schreibt weiter, dass die Schweiz an der Sitzung mit der «Women’s Human Rights App» einen zentralen Beitrag geleistet habe. Diese App habe es den den Verhandlungsteilnehmenden ermöglicht, auf die wichtigsten Rechts- und Grundlagentexte zu den Frauenrechten und zur Geschlechtergleichstellung zuzugreifen. Die App sei im Vorfeld der Sitzung vollständig erneuert und neu lanciert worden.
Die Schweiz werde sich weiterhin mit «grossem Engagement» einsetzen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, für die Lohngleichheit und für die gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben.
SDA//oli
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