Schutzstatus S verlängertDer Bundesrat will, dass mehr Ukrainerinnen arbeiten – und alle die Sprache lernen
40 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter sollen arbeiten. Wie das Ziel erreicht werden soll, ist unklar.
Die ukrainischen Flüchtlinge dürfen vorläufig in der Schweiz bleiben: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Schutzstatus S um ein weiteres Jahr zu verlängern. Sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert, soll er mindestens bis März 2025 gelten.
SVP-Bundesrat Albert Rösti forderte dem Vernehmen nach, ukrainische Flüchtlinge in bestimmte Regionen des Landes zurückzuschicken. Dies im Einklang mit seiner Partei: Weite Gebiete der Ukraine seien nicht vom bewaffneten Konflikt betroffen, schreibt die SVP in einem Communiqué. Der Bundesrat widerspricht. Aus seiner Sicht gibt es keine sicheren Gebiete. Er hält fest: «Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.»
Der Bundesrat verweist auch auf die EU-Staaten. Diese haben vor kurzem entschieden, den Schutz zu verlängern. Schon zu Beginn des Krieges hatte der Bundesrat gesagt, er werde bei der Aufhebung des Schutzstatus S koordiniert mit der EU vorgehen. Das bekräftigt er nun: Eine enge Abstimmung sei «unabdingbar».
«Job-Matching» verbessern
Gleichzeitig will der Bundesrat aber, dass mehr ukrainische Flüchtlinge arbeiten. Er hat dazu erstmals ein Ziel definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus S einer Arbeit nachgehen. Heute sind es 20 Prozent. Das Departement von Asylministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) soll zusammen mit dem Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin (SVP), den Kantonen und den Sozialpartnern «weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen».
Was heisst das nun? Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt auf Anfrage, man wolle das «Job-Matching» verbessern – also dafür sorgen, dass sich Arbeitgeber und Schutzsuchende leichter finden. Auch bei der Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen sieht das SEM Potenzial.
Verbindliche Vorgaben
Für die Integration sind primär die Kantone zuständig, der Bund beteiligt sich aber mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Kosten. Das Geld ist vor allem für Sprachkurse vorgesehen. Trotzdem konnten bisher nicht alle einen Kurs besuchen. Die Kantone hätten Zehntausende Sprachförderplätze schaffen müssen, schreibt das SEM dazu.
Künftig gelten nun aber verbindlichere Vorgaben für die Kantone: Sie müssen neu für alle ukrainischen Flüchtlinge Sprachförderung vorsehen. Auch müssen sie das Potenzial und den Förderbedarf im Einzelfall abklären.
Sprache als grösste Hürde
Gemäss einer Umfrage bei Firmen im Auftrag des Arbeitgeberverbands ist der Mangel an Sprachkenntnissen die grösste Hürde für Anstellungen. Die Kantone sind allerdings skeptisch, ob die Quote alleine mit Sprachkursen so stark erhöht werden kann.
Manche sehen in den fehlenden Angeboten zur Kinderbetreuung ein grosses Problem. Andere stellen fest, die Unternehmen seien zurückhaltend mit der Anstellung von Personen mit Status S. Vor diesem Hintergrund sei die Erwerbsquote bereits verhältnismässig hoch, schreibt der Kanton Bern, dessen Quote über dem nationalen Durchschnitt liegt.
Wiederum andere sagen, wichtig sei die nachhaltige Integration – und damit die Vermittlung einer Stelle, die den Qualifikationen entspreche. Das sei sinnvoller als die rasche Vermittlung eines befristeten oder nicht selbsttragenden Arbeitsverhältnisses. So argumentiert etwa der Kanton Basel-Stadt, dessen Quote unter dem nationalen Durchschnitt liegt.
Hat Zug das Erfolgsrezept?
Der Kanton Zug, der mit einer Erwerbsquote von über 30 Prozent zu den erfolgreichsten Kantonen zählt, führt mit allen Personen direkt nach der Einreise persönliche Abklärungen durch. Daraus ergäben sich individuelle Fördermassnahmen, schreibt er. Ein weiterer Erfolgsfaktor sei die direkte und enge Zusammenarbeit mit professionellen und ehrenamtlichen Stellen, zum Beispiel bei Mentoringprogrammen.
Das SEM hält fest, die Kantone seien unterschiedlich weit bei der Integrationsförderung. Die Unterschiede bei der Erwerbsquote seien aber nicht nur darauf, sondern vor allem auch auf wirtschaftliche Unterschiede zurückzuführen: Je tiefer die Arbeitslosenquote im Kanton, desto höher die Erwerbsquote von ukrainischen Flüchtlingen – und umgekehrt. Ob das Ziel erreicht werden kann, hängt damit auch von der wirtschaftlichen Entwicklung ab.
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