ErtapptSchüsse in der Alterssiedlung
Mitten in der Nacht fielen in Oberrieden Schüsse. Verletzt wurde niemand, doch die Aktion hinterliess gehörigen Schrecken.
Oberrieden ist eine ruhige Gemeinde. Lärm fällt hier auf. Wenn dann auch noch Schüsse fallen, ist die Aufregung entsprechend gross. Genau das ist im April 2019 passiert. Gegen 23 Uhr betrat ein 56-Jähriger den Laubengang einer Alterssiedlung. Er zückte ein Kleinkalibergewehr, lud es und feuerte drei bis fünf Schüsse, genauer kann es die Staatsanwaltschaft offenbar nicht sagen, in Richtung des Innenhofs. Die Schüsse seien für die Bewohnerinnen und Bewohner gut wahrnehmbar gewesen, heisst es im Strafbefehl weiter. Getroffen hat er aber glücklicherweise niemanden. Was den Mann dazu getrieben hat, laute Musik, Gespräche unter den Bewohnern oder vielleicht ein psychisches Problem, bleibt unklar. Der Strafbefehl geht auf das Motiv für die nächtlichen Schüsse nicht ein.
Die Schüsse haben für den Beschuldigten aber einige Konsequenzen. Er wird wegen Schreckung der Bevölkerung und Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Strafmass fällt mit einer bedingten Geldstrafe von 90 mal 30 Franken noch tief aus. Die Probezeit gilt für zwei Jahre, der 56-Jährige ist offensichtlich ein Ersttäter. Eine Busse von 500 Franken muss er allerdings bezahlen. Doch die Behörden scheinen dem Schützen nicht zu trauen.
Die Staatsanwaltschaft erlegt ihm eine Weisung auf, keine Waffen mehr zu tragen. Sogar Messer sind darin eingeschlossen. Zudem muss er sich beim Gewaltschutzdienst der Kantonspolizei Zürich melden. Dieser wird ihn einem Monitoring unterziehen, also einer regelmässigen Überwachung.
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