Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kolumne «Ertappt»
Schüsse am Horgner Seeufer

Kurioses aus der Welt der Justiz.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

An Silvester 2019 knallten in Horgen nicht nur die Korken und das Feuerwerk. Wie einem rechtskräftigen Strafbefehl entnommen werden kann, feuerte ein 29-Jähriger am Seeufer mit einer Pistole vier Schüsse ab. Immerhin: Diese gingen wohl Richtung Zürichsee und wurden nicht auf Umstehende abgefeuert. Erlaubt ist natürlich auch das nicht.

Der Schütze ist kein unbeschriebenes Blatt. Er weist fünf, zum Teil einschlägige Vorstrafen auf, stand unter anderem auch schon vor den Schranken des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft geht denn auch nicht mehr gnädig mit ihm um. Wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Eine Geldstrafe würde ihn nicht mehr abschrecken, heisst es im Strafbefehl. Ins Gefängnis muss er allerdings nicht, die Strafe wird mit einer Probezeit von vier Jahren belegt. Eine Busse über 300 Franken sowie 800 Franken Gebühren muss er hingegen bezahlen.

Mehrfach sind die Vergehen gegen das Waffengesetz, weil der Mann nicht nur um sich geschossen hat, sondern die Waffe, eine SIG Sauer, eigentlich gar nicht bei sich hätte haben dürfen. Nach eigenen Angaben hatte er die Pistole in der Nähe des Fährenplatzes gefunden, inklusive fünf Schuss Munition. Er trug die Waffe mehrfach auf sich, als er im Kanton unterwegs war, ohne den nötigen Erwerbsschein. Ende Januar durchsuchte die Polizei seine Wohnung, fand die Pistole sowie zwei Kubotan, Nahkampfwaffen, in die Dolche integriert waren. Auch für diese Waffen, die angeblich ein Kollege bei ihm hat liegen lassen, hatte er keine Trageberechtigung oder einen Waffenschein. Dem Mann habe klar sein müssen, dass er die Waffen nicht in der Öffentlichkeit tragen dürfe – und schon gar nicht mit der SIG herumschiessen, stellt die Staatsanwaltschaft fest.