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Barrieren werden immer wahrscheinlicher
Zollikon verliert Rechtsstreit wegen Forchbahn­schranken

Belasteter Verkehrsknotenpunkt oder kleineres Unfallrisiko? Nun ist klar: Die Halbschranken am Bahnübergang bei der Binzstrasse tragen zur Verminderung des Unfallrisikos bei, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. 
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Im Konflikt um den Neubau von Schranken an zwei Forchbahn­übergängen hat der Gemeinderat Zollikon erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bundesverwaltungs­gericht hat eine Beschwerde Zollikons gegen die Halbschranken an den Übergängen an der Binz- und der Trichtenhauserstrasse abgewiesen. 

Die beiden noch schrankenlosen Übergänge in Zollikerberg, deren Querung bislang durch Ampeln geregelt wird, entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Ohne Schranken müsste die Forchbahn künftig als Strassenbahn, also deutlich langsamer, fahren.

Unfälle verhindern

Die Installation von Halbschranken an den Bahnübergängen Trichtenhauser- und Binzstrasse trage zur Verminderung des Unfallrisikos bei, schreibt das Bundesverwaltungs­gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit gab es dem Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie der Forchbahn AG recht, die sich für den Bau von Schranken einsetzen. 

Ob damit ein endgültiger Entscheid gefallen ist, muss sich noch zeigen. Der Zolliker Gemeindepräsident Sascha Ullmann (GLP) möchte weder das Urteil noch einen möglichen Weiterzug kommentieren. Der Gemeinderat müsse dieses erst einmal einordnen und diskutieren.

Angst vor Stau

Doch die Argumentation des Gemeinderats ist seit längerem bekannt. Bereits seit 2015 kämpft er gemeinsam mit dem Quartierverein Zollikerberg gegen die Barrieren an der Forchbahnstrecke. Einer der Hauptgründe ist die hohe Verkehrsbelastung auf der Forchstrasse, eine der wichtigsten Einfahrtsachsen in die Stadt Zürich.

Die Angst vor noch mehr Rückstau während der Stosszeiten wegen längerer Wartezeiten ist gross. Dass sich der Rückstau verschärfen könne, stellt das Gericht indes nicht in Abrede. Es kommt aber zum Schluss, dass die beiden Verkehrsknoten durch die Schranken nicht überlastet würden. 

Weiter befürchtet der Gemeinderat, dass die Schranken Notfalleinsätze beeinträchtigen könnten. Eine Sorge, die damit zu tun hat, dass der Übergang Trichtenhauserstrasse unmittelbar beim Spital Zollikerberg liegt. Doch dieses Argument verfängt beim Bundesverwaltungsgericht wegen Sicherheitsbedenken ebenfalls nicht. Das situative Queren der Bahnübergänge stelle ein erhebliches Risiko für Blaulichtfahrzeuge und Züge samt ihren jeweiligen Insassen dar. 

209 Rotlichtsünder täglich

Nicht nur die Sicherheit der Blaulichtfahrzeuge ist im Urteil ein Thema. In diesem Zusammenhang wird auch die Zahl der Verkehrssünder, nämlich derjenigen Automobilisten, welche zurzeit das Rotlicht missachten, genannt. Und diese Zahl lässt aufhorchen. So zeigen Videodaten der Forchbahn AG, dass es täglich im Durchschnitt 209,4 Rotlichtfahrten beim Übergang Trichtenhauserstrasse gibt.

Nicht zuletzt unterstreichen das BAV und die Forchbahn AG ihre Forderung nach Schranken auch mit der Tatsache, dass sich in den letzten zehn Jahren drei Kollisionen und 38 Notbremsungen am Bahnübergang Trichtenhauserstrasse ereigneten. Das Gericht pflichtet der Sicht des BAV denn auch bei, dass mit einer physischen Barriere eine effektivere Trennung von Schiene und Strasse erreicht werde als im sogenannten Strassenbahnbetrieb mit einer Rotlichtanlage.

Nicht zuletzt spielt im Urteil die Pünktlichkeit beziehungsweise das Erreichen von Anschlüssen eine wichtige Rolle. Denn mit einer Forchbahn im Strassenbahnbetrieb würden sich die Fahrzeiten deutlich verlängern.

«Angesichts der bereits knapp bemessenen Anschlüsse im Bahnhof Stadelhofen vermag das Interesse an einem Strassenbahnbetrieb den Entscheid für eine Schrankenanlage nicht umzustossen», argumentiert das Bundesverwaltungsgericht und kommt zum Schluss, dass das Interesse, das Unfallrisiko zu vermindern, höher zu gewichten sei als das Interesse der Leistungsfähigkeit der Verkehrsknoten und damit der Anordnung des Strassenbahnbetriebs.