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Schönenberger Fusionsgegner blitzen mit ihrer Beschwerde ab

Die Fusion von Schönenberg mit Wädenswil und Hütten liegt wieder im Bereich des Möglichen, nachdem der Bezirksrat die Gemeindebeschwerde abgelehnt hat.
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Die vier Schönenberger Beschwerdeführer haben eine Abfuhr erhalten. Der Bezirksrat Horgen hat ihre Gemeindebeschwerde gegen die Fusion von Wädenswil, Schönenberg und Hütten abgewiesen, soweit er ­darauf eingetreten ist. Sie monierten, die Fusion verstosse gegen übergeordnetes Recht.

«Das ist sehr erfreulich», sagt der Schönenberger Gemeindepräsident Lukas Matt (FDP). Nun liege es wieder im Bereich des Möglichen, dass sich die drei ­Gemeinden wie geplant auf den

1. Januar 2018 zusammenschliessen könnten. «Die Zeit ist zwar knapp», sagt er. Schönenberg sei aber in der Lage, die Fusion auf den Januar 2018 zu stemmen. Sie sehe wieder einen Hoffnungsschimmer, sagt auch die Hüttner Gemeindepräsidentin Verena Dressler (parteilos). Beide Gemeinden erarbeiten vorsorglich ein eigenes Budget für 2018 und überlegen sich, Erneuerungswahlen anzusetzen. Der Wädenswiler Stadtpräsident Philipp Kutter ist vorsichtig: «Es wird knapp, und der Termin ist ungewiss», sagt er. Man werde alle Möglichkeiten ausschöpfen. Mitentscheidend dürfte sein, ob die vier Beschwerdeführer, unter ihnen der Schönenberger Finanzvorsteher Felix Meier (parteilos), den Beschluss ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

Sie würden den Fusionsprozess dadurch weiter verzögern. Ob sie einen Weiterzug in Betracht ziehen, ist offen. Felix Meier beantwortet eine entsprechende Frage nicht. Er hoffe, dass die Beschwerdeführer den Entscheid akzeptierten, sagt Matt: «Sie können jetzt Grösse beweisen.»

Grosser Zeitdruck

Dem grossen Zeitdruck trägt der Bezirksrat Rechnung. Er hat die Frist für einen Weiterzug verkürzt. Üblich ist eine Bedenkzeit von 30 Tagen. Die vier Fusionsgegner müssen aber innert zehn Tagen entscheiden, ob sie die Beschwerde weiterziehen. Die Möglichkeit, die Beschwerdefrist zu verkürzen, sieht das Verwaltungsrechtsgesetz bei besonderer Dringlichkeit vor. Dies sei in diesem Fall gegeben, sagt Bezirksratsschreiber Urs Zweifel.

Erfreut sind Lukas Matt und Verena Dressler, dass der Bezirksrat bereits innert dreier Monate zu einem Entschluss gekommen ist. Urs Zweifel erklärt dies damit, dass die Gemeinde Schönenberg auf Stellungnahmen verzichtet habe. So seien keine neuen Fristen entstanden, in denen die Beschwerdeführer eine Antwort einreichen konnten.

Kritik haltlos

Die Kritik der vier Schönenberger zielt ins Leere. So monierten sie unter anderem, der Gemeinderat Schönenberg habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, um über einen Zusammenschluss zu verhandeln. Sie bemängelten weiter, der Vertrag schaffe Rechtsunsicherheiten und diskriminiere die Schönenberger. Auch werde den Schönenbergern ihr Gemeindevermögen von 50 Millionen Franken ent­zogen. Diese Vorwürfe sind laut Bezirksrat haltlos. Er stützte das Vorgehen der drei Gemeinden in allen Bereichen. Die Gesetzesgrundlagen seien vorhanden.

Auffallend ist, dass Bezirksratspräsident Armin Steinmann am Beschluss nicht mitwirkte. Die Beschwerdeführer hätten ein Ausstandsbegehren wegen Befangenheit gestellt, erklärt der Bezirksratsschreiber. Dies habe der Bezirksrat – ohne Steinmann – abgelehnt. Die Beschwerdeführer zogen es ans Verwaltungsgericht weiter, wo es noch hängig ist. Weil der Entscheid noch nicht rechtskräftig entschieden ist, habe der Bezirksrat das Ersatzmitglied Andreas Mezzadri beigezogen.

Eine Befangenheit Steinmanns ist auch beim Stimmrechtsrekurs eines Hirzlers gegen die Fusion mit Horgen beim Verwaltungsgericht mit Erfolg moniert worden. Nun muss der Bezirksrat Horgen ohne seinen Präsidenten den Stimmrechtsrekurs erneut behandeln.