Radio Alpin GrischaSchawinski verliert Streit um Radiokonzession und spricht von «Schock»
Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gegen die Konzessionsvergabe für Graubünden und Glarus gut. «Grotesk», sagt Roger Schawinski.
Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa kann nicht auf Sendung gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gegen die Radio-Konzessionsvergabe für die Kantone Graubünden und Glarus gutgeheissen.
Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Deshalb erhalte die Südostschweiz Radio AG die Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» bis 2034.
Eine der Voraussetzungen für eine Konzession sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildetem Personal gestaltet werden.
Das Urteil kann nicht angefochten werden
Die Parteien seien sich einig, dass die Radio Alpin Grischa AG das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würde. Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, so das Bundesverwaltungsgericht.
Mit diesem Entscheid wird die Vergabe des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 11. Januar 2024 umgestossen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
Anfang 2023 hatte das Bundesamt für Kommunikation 38 TV- und Radiokonzessionen für den Zeitraum 2025 bis 2034 ausgeschrieben und Roger Schawinski eine Radiokonzession ab Anfang 2025 für ein kommerzielles Lokalradioprogramm für die Kantone Graubünden, Glarus und St. Gallen erteilt.
Schawinski verliert Hunderttausende Franken
Das Urteil ist für Roger Schawinski ein «Schock», wie er auf Anfrage sagt. Er bezeichnet es als «grotesk» und «nicht nachvollziehbar». Besonders irritiere ihn, dass ein einziger zusätzlicher Volontär in ihrem Gesuch als ausschlaggebender Punkt genannt werde.
Tatsächlich habe man diesen Punkt längst bereinigt und dem Gericht eine Korrektur vorgelegt. Auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe sie in dieser Frage unterstützt. «Diese lächerliche Sache mit dem einen Volontär war also schon lange bereinigt», betont Schawinski.
Die Vorbereitungen für das Projekt haben über ein Jahr gedauert, und die finanziellen Auswirkungen sind beträchtlich. Schawinski rechnet mit einem Verlust von mehreren Hunderttausend Franken, die der Radiopionier nun selbst tragen muss.
Dass das Urteil nicht mehr weitergezogen werden könne, hält Schawinski für einen «Skandal». Es handle sich um ein erst- und letztinstanzliches Urteil – ein Umstand, den er besonders kritisiere.
«Wir haben spontan miteinander angestossen»
In Chur ist die Erleichterung über den Gerichtsentscheid dagegen gross: «Wir haben spontan mit dem ganzen Radioteam angestossen», sagt Silvio Lebrument, der Verwaltungsratspräsident des Medienhauses Somedia, zu dem die Radio Südostschweiz AG gehört.
Seit Anfang Jahr hing das Damoklesschwert einer möglichen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht über dem Unternehmen. Aber jetzt ist klar, dass die Konzession nicht an Roger Schawinski und seinen Geschäftspartner Stefan Bühler geht.
Lebrument sagt: «Für uns war von Anfang an klar, dass das Gesuch von Schawinski und Bühler die Voraussetzungen für eine Vergabe nicht erfüllt.» Die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen den ausgebildeten und den auszubildenden Radiomachern seien dafür da, dass die gesetzlichen Qualitätskriterien erfüllt werden und die Konzession nicht an ein «Praktikantenradio» gehe.
Warum das Bakom ursprünglich doch für Schawinski entschieden hat, ist für Lebrument «schleierhaft».
SDA/ese/sme
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