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Tötung in Samstagern
Rumäne soll wegen Mord 20 Jahre hinter Gitter

An einem Montagmorgen fuhr die Polizei im Samstagerer Gewerbegebiet auf. Im Innern des Gebäudes fand sie ein Blutbad vor. 
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Die Anklageschrift ist ein Protokoll des Grauens. Wegen eines nichtigen Streits soll ein 33-Jähriger in Samstagern einen Arbeitskollegen brutal umgebracht haben. Der Staatsanwalt fordert die Höchststrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Die Verhandlung am Bezirksgericht Horgen findet voraussichtlich am 13. und 20. April statt.

Die beiden Rumänen gerieten am 2. September 2018 nach 22 Uhr aneinander. An ihrem Arbeits- und Wohnort, einer Garage mit Wohnbereich, ist es gemäss Anklage zu Beschimpfungen und gegenseitigem Aufnehmen mit den Mobiltelefonen gekommen. Daraus entwickelte sich eine Schlägerei. Das spätere Opfer drückte dabei den Beschuldigten zu Boden und schlug ihn rund zehnmal mit der Faust ins Gesicht. Der 33-Jährige zog sich eine blutige Nase und ein Hämatom an den Augen zu. Ein Arbeitskollege, ebenfalls ein Landsmann, konnte die Streithähne trennen.

Nach Schlägerei gedroht

Der Beschuldigte zog sich zurück, um die Blutspuren abzuwischen. Weil er sein Handy beim Kampf verloren hatte, kehrte er in den Wohnbereich zurück. Das spätere Opfer war damit beschäftigt, die Spuren der Schlägerei zu beseitigen. Gemäss Anklage drohte der damals 30-Jährige seinem gleichaltrigen Kontrahenten mit den Worten: «Du musst aufpassen, du wirst schon sehen.» Danach zogen sich beide in ihre Zimmer zurück.

Mitten in der Nacht, irgendwann zwischen 1.50 und 6 Uhr, soll der Beschuldigte sich dann seinem schlafenden Opfer genähert haben. Mit einer selbst gebastelten Stichwaffe mit einer 14 Zentimeter langen, scharfen Klinge hat er laut Anklageschrift mindestens 15-mal auf seinen Landsmann eingestochen. Die Stiche trafen Gesicht, Brust, Schulter und Arm des schlafenden, in ein Fixleintuch eingewickeltes Opfer. Dabei durchstach der Täter unter anderem beide Herzkammern, Rippen, die Speiseröhre, den Mittelgesichtsknochen und beide Lungenoberlappen. Die zahlreichen Verletzungen führten zum Tod.

Eine «Massakrierung»

Der Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, besonders skrupellos gehandelt zu haben. Heimtückisch habe er sein Opfer im Schlaf überrascht, in besonders grausamer Weise dem Mann unnötiges physisches und psychisches Leid zugefügt – der Staatsanwalt nennt das «Massakrierung» – und er sei krass egoistisch vorgegangen. Die Beweggründe für die Tat sind laut Staatsanwalt absolut nichtig. Das alles sei nur wegen einer sinnlosen Streitigkeit passiert. Aus diesen Gründen kommt für den Staatsanwalt nur Mord infrage.

Der Verteidiger des Rumänen will sich auf Anfrage nicht zu seinen Anträgen äussern. Offen bleibt damit, ob der Beschuldigte die Tat gestanden hat oder ob sein Verteidiger auf eine weniger harte Strafe plädieren wird. Klar ist, dass der 33-Jährige von Anfang an unter dringendem Tatverdacht stand.

Zumindest für die Schlägerei gab es Zeugen. Kurz nach der Tat wurden acht Männer aus dem Umfeld der Garage verhaftet. Doch ging es der Kantonspolizei Zürich bei den meisten darum, sie zu den Tatumständen zu befragen. Ausser dem mutmasslichen Täter stand keiner unter Verdacht. Mehrere der Verhafteten wohnten zusammen mit Täter und Opfer in dem Gewerbegebäude.