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Massnahmen bei Gasmangel
Rückendeckung für Bundesrat mit Nebentönen

Bundesrat Guy Parmelin und Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei der Medienkonferenz zur möglichen Energiemangellage. (31. August 2022)
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Der Bundesrat schlägt in zwei Verordnungsentwürfen gegen den Gasmangel zum einen das Verbot von Gas für bestimmte Zwecke und zum anderen eine Kontingentierung vor.

Zu einer Kontingentierung und zu den Verboten würde es im Fall eines schweren Gasmangels kommen. Die Unternehmen könnten in diesem Fall Kontingente untereinander handeln. Für Gasheizungen könnte die Landesregierung etwa eine maximale Zimmertemperatur von 19 Grad erlassen.

In Kraft treten sollen die Massnahmen kaskadenartig je nach Schwere des Mangels an Erdgas in Folge des Kriegs in der Ukraine. Von Massnahmen verschont bleiben sollen Haushalte , grundlegende soziale Dienste wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr, aber auch Wasser- und Energieversorger. Am Donnerstag lief die Konsultationsfrist ab.

Die SVP verlangt in ihrer Stellungnahme, dass die Grundbedürfnisse von Mensch und Wirtschaft gedeckt sind. Sie erneuert ihre Kritik an der Energiepolitik. Es sei eine schlichte Verkennung der Tatsachen, dass der Energiemangel nichts mit der Energiestrategie 2050 zu tun habe.

Mittelfristig sei sicherzustellen, dass die Atomkraftwerke möglichst lange in Betrieb bleiben. Dazu müssten sofort wieder Bewilligungen für die grundlegende Erneuerung eines AKW erteilt werden.

Kantone wollen klare Regeln

Die Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) unterstützt die Vorschläge des Bundesrats. Sie hält fest, dass eine Kontingentierung des Gasverbrauchs «mit allen Mitteln» zu verhindern sei. Bei den vier verschiedenen Massnahmenstufen verlangt die Konferenz vom Bund klare Bedingungen, ab welchen die jeweils folgende Stufe gelten soll.

Da die Kantone die Ausführung übernehmen, soll der Bund die Regeln dazu genau festlegen. Der Kanton Genf fordert Hilfen für die Wirtschaft im Fall einer Kontingentierung.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse begrüsst die Verordnungen im Sinne der Planungs- und Rechtssicherheit. Allerdings würden die Massnahmen den Realitäten in vielen Unternehmen nicht gerecht. Bei einer Kontingentierung müssten viele Unternehmen den Betrieb einstellen, wenn sie sich den Kontingenthandel nicht leisten können.

Flankierende Massnahmen wie der Zugang zur Kurzarbeit seien unerlässlich. Wirtschaftlich gesunde Betriebe dürften nicht zugrunde gehen.

Hoteliers gegen Heizverbote

Das Gastgewerbe stellt sich gegen ein Gas-Heizverbot für Schwimm- und Wellnessbäder, Dampfbäder sowie Saunen. Diese seien ein essenzieller Teil des touristischen Angebots, schreibt etwa Hotelleriesuisse Graubünden. Zudem stelle die Massnahme eine Einschränkung für einen einzelnen Wirtschaftszweig dar und sei damit diskriminierend.

Da Privathaushalte 40 Prozent des Erdgases verbrauchten, dürften sie zudem nicht von den Einschränkungen ausgenommen sein. Bei der Bemessung der Kontingente will die Hotelbranche nicht die Jahre 2020 bis 2022 als Grundlage hinzuziehen. Diese seien von der Covid-19-Pandemie geprägt gewesen. Deshalb müsse 2019 als Referenzjahr dienen.

Der Schweizerische Städteverband wünscht Präzisierungen, etwa indem Hallenbäder namentlich erwähnt werden. Ausserdem befürchtet er Unklarheiten bei der Heizbegrenzung auf 19 Grad in Privaträumen, wenn diese durch Fernwärme versorgt sind.

Die Bezüger nämlich wüssten meistens nicht, ob die Fernwärme mit Gas erzeugt wird. Bei der Kontingentierung es der Verband für unrealistisch, dass der Bundesrat die Kontingente festlegt und die Betroffenen ihr Regime selbst berechnen und umsetzen müssen.

SDA/aru