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Verband klagt gegen Zürcher Regierung
Rottweiler-Club will Beschwerde gegen Zürcher Verbot einreichen

In this April 2, 2015 photo, two year old Rottweiler Brutus, who was recently fitted with prosthetics on all four paws, and is currently learning to use them, waits to go for a walk at his owner's home in Loveland, Colo. Brutus lost all four paws to frostbite as a puppy while under care of a breeder, and his current owner began caring for him about a year ago. (AP Photo/Brennan Linsley)
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Der Schweizerische Rottweilerhunde Club SRC will das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 nicht akzeptieren. «Ich denke, wir werden Einspruch erheben», sagte Präsident Walter Horn.

Er habe Verständnis dafür, dass die Zürcher Regierung auf die beiden Hundeangriffe habe reagieren müssen, sagte Horn gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF 1. Ein Rasseverbot löse aber keine Probleme.

Statt die Rottweiler generell zu verbieten, müsse die Zürcher Regierung vielmehr die Auflagen an die Hundehalter verschärfen, also mehr Kurse und Kontrollen einführen.

Mehrheit der Hunde importiert

Ein weiteres Problem sei, dass etwa 300 der 350 im Kanton Zürich registrierten Rottweiler aus dem Ausland importiert seien. Kämen diese aus einer kontrollierten Zucht, sei das in Ordnung. Falls nicht, wisse man jedoch nicht, was für einen Hund man erhalte. Horn und seine Mitstreiter werden nun voraussichtlich bis Ende Jahr Rekurs einreichen.

Auslöser für das Verbot der Neuanschaffung von Rottweilern waren Angriffe auf Kinder in Adlikon. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss ab 1. Januar eine Haltebewilligung beantragen. Dabei werden die Rottweiler einem Wesenstest unterzogen.

Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden war.

SDA/lop