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Klage gegen die Schweiz
Internationale Schelte für Röstis Wolfspolitik

Ein Wolf, mutmasslich "M35", aufgenommen beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms, Wallis, am 28. Mai 2013. Der Wolf hat in der Nacht auf Freitag, 7. Juni 2013 im Wallis erneut zugeschlagen und in der Region Obergoms acht Schafe gerissen. Damit wurden innerhalb eines Monats insgesamt 28 Schafe getaetet. Allerdings kann erst eine DNA-Probe Klarheit bringen, ob es der Wolf M35 war. Sollte sich der Verdacht bestaetigen, koennte es fuer M35 ungemuetlich werden: Gemaess dem "Konzept Wolf Schweiz" sind die Kriterien fuer einen Abschuss erfuellt, wenn ein Wolf ueber eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst oder innerhalb von vier Monaten deren 35.  (KEYSTONE/Marco Schmidt)
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Gerade erst wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen ihres mangelhaften Klimaschutzes verurteilt. Nun droht ihr bereits ein weiteres internationales Ungemach – diesmal wegen des Wolfs. Das Büro der Berner Konvention hat bekannt gegeben, dass es auf eine entsprechende Klage gegen die Schweiz eintritt.

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz europäischer Wildtiere und -pflanzen. Der Wolfsschutzverein CHWolf hat die Schweiz im November angeklagt, mehrfach gegen diese Konvention zu verstossen. Dies, nachdem das Schweizer Parlament 2022 das Jagdgesetz angepasst hat und dieses seit Ende 2023 die präventive Regulierung des Wolfsbestands ermöglicht. Mit der neuen Jagdverordnung von Bundesrat Albert Rösti sei «ein regelrechtes Wolfsmassaker vorprogrammiert», moniert der Wolfsschutzverein.

Das Bundesamt für Umwelt entgegnet, mit der neuen Jagdverordnung reagiere der Bundesrat auf das «exponentielle Wachstum des Wolfes in der Schweiz» und den damit einhergehenden politischen Druck. Wölfe würden nur geschossen, wenn andere Schutzmassnahmen ausgeschöpft seien. Die Wolfspopulation sei in der Schweiz nicht gefährdet.

«Besorgniserregend» und «willkürlich»

In seinem Bericht vom Mittwoch beurteilt das Büro der Berner Konvention den Umgang der Schweiz mit ihrer Wolfspopulation als «äusserst besorgniserregend» – insbesondere das Ausmass der Wolfsabschüsse bis zu 70 Prozent des Bestandes und den «willkürlichen» Schwellenwert von zwölf Rudeln landesweit. Es sei zudem nicht gerechtfertigt, auf «nicht schützbaren» Alpen ganze Rudel zu schiessen. Obwohl die Anzahl Wölfe in der Schweiz zunehme, sei es nicht zulässig, die Population auf ein Minimum zu senken.

Das Büro der Berner Konvention verlangt von der Schweiz eine Definition, was genau sie unter «schwerwiegenden Schäden» durch den Wolf verstehe. Und es fordert die Schweiz auf, den aktuellen Stand des Wolfes in der Schweiz erneut darzulegen sowie zu erläutern, was sie als zufriedenstellenden Stand ansehe.

Der Bund muss die Antworten bis im Herbst 2024 vorlegen. Dann wird das Büro der Berner Konvention in seiner Sitzung weitere Schritte beschliessen.