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AboVor Bundesgericht abgeblitzt
Richterswiler bekommt seine Waffen nicht zurück

Das Bundesgericht in Luzern hat die Beschwerde des Waffenbesitzers abgewiesen. 
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Ohne Grund zieht ein Statthalteramt keine Waffen ein. Der Mann aus Richterswil hatte mehrfach Drohungen gegen Rettungs- und Feuerwehrleute ausgesprochen. Im Oktober 2017 ordnete das Statthalteramt Horgen deshalb an, seine je zwei Pistolen und Handfeuerwaffen der Marken Beretta, Smith & Wesson, Kalaschnikow und Colt zu beschlagnahmen. Zu einem späteren Zeitpunkt fanden die Beamten beim damals 35-Jährigen neben einer Indoorhanfanlage zudem eine Softair-Waffe.

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