AboVor Bundesgericht abgeblitztRichterswiler bekommt seine Waffen nicht zurück
Nachdem er Drohungen ausgestossen hatte, wurden bei einem damals 35-Jährigen die Waffen eingezogen. Das war rechtens, urteilt nun die höchste Instanz.
Ohne Grund zieht ein Statthalteramt keine Waffen ein. Der Mann aus Richterswil hatte mehrfach Drohungen gegen Rettungs- und Feuerwehrleute ausgesprochen. Im Oktober 2017 ordnete das Statthalteramt Horgen deshalb an, seine je zwei Pistolen und Handfeuerwaffen der Marken Beretta, Smith & Wesson, Kalaschnikow und Colt zu beschlagnahmen. Zu einem späteren Zeitpunkt fanden die Beamten beim damals 35-Jährigen neben einer Indoorhanfanlage zudem eine Softair-Waffe.