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Ein Einsatz mit üblen Folgen

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56 Tage Untersuchungshaft, eine bedingte Geldstrafe von 180 mal 70 Franken, eine Busse von 1500 Franken, die Weisung, eine Psychotherapie zu absolvieren sowie Schadenersatz und Genugtuung an vier Personen – dieser Fall ist ungewöhnlich gross dafür, dass ihn die Staatsanwaltschaft erledigt hat. Beschuldigt wurde ein 35-Jähriger, der damals in Richterswil wohnhaft war. Am Anfang stand offenbar ein Einsatz von Schutz und Rettung Zürich. Worum es dabei ging, ist nicht ersichtlich. Der Beschuldigte fühlte sich aber, wohl zu Unrecht, missbraucht. Also startete er einen Rachefeldzug.

Nicht weniger als sieben Personen nahm er ins Visier. Da ist etwa eine Rechtsvertreterin, die er auf Facebook und per Mail übelst beleidigt hat. Unzählige Mails mit anstössigem Inhalt rapportiert die Staatsanwaltschaft. Andere Mitarbeiter wurden des Amtsmissbrauchs, der sexuellen Nötigung oder der schweren Körperverletzung bezichtigt. Auf einschlägigen Internetportalen legte der 35-Jährige falsche Profile der Opfer an, in denen diese angeblich homosexuelle Kontakte suchten. Einem drohte er, «Hunderte Hooligans» vorbeizuschicken.

Die männlichen Mitarbeiter bezeichnete der Schweizer wiederholt als Sexualstraftäter. Einmal versuchte er gar die Medien einzuschalten. Die NZZ erhielt ein Mail mit diversen Anschuldigungen, ging aber nicht darauf ein. Während mindestens dreier Monate betrieb der 35-Jährige zudem eine Indoor-Hanfanlage. Er konsumierte eine unbekannte Menge Cannabis. All das gibt eine Verurteilung in sieben Punkten, das meiste davon mehrfach begangen. Trotz der langen Liste an Vergehen stellt ihm die Staatsanwaltschaft keine ungünstige Prognose für die Zukunft, darum auch die Bewährungsfrist von drei Jahren. Um die Therapie während dieser Zeit kommt er aber nicht herum.