Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Video

Revision des Epi­de­mien­ge­setzes
Bundesrat will auf Corona-Erfahrungen setzen

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Der Bundesrat will das Epidemiengesetz anpassen und dabei Lehren ziehen aus der Covid-19-Pandemie. Namentlich soll die Koordination zwischen Bund und Kantonen verbessert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2024.

Die Teilrevision des seit 2016 geltenden Epidemiengesetzes sei im Hinblick auf Pandemien und bedeutende Gesundheitsbedrohungen notwendig, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Etwa will er das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage anpassen.

Die Kantone sollen grundsätzlich für den Vollzug von Massnahmen zuständig sein. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei Überwachung und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben.

Ausserdem sollen bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate und Schutzkonzepte präzisiert werden. Auch will der Bundesrat Systeme und Methoden zur Überwachung stärken, vernetzen und digitalisieren.

SDA/aru