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Lockerungen frühestens im Juni
Restaurants und Sportbetriebe bleiben im Ungewissen

Ab wann der sommerliche Badeplausch dieses Jahr möglich ist, entscheidet der Bundesrat erst im Mai.
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Der Bundesrat fährt das öffentliche Leben in kleinen Schritten wieder hoch. Während für Läden und Coiffeursalons nun Klarheit herrscht, steht noch in den Sternen, wann Restaurants wieder Gäste bedienen dürfen und Sport- oder Freizeitaktivitäten wieder stattfinden können. Für die betreffenden Branchen hat dies teilweise weitreichende Folgen.

  • Restaurants und Bars: Für die Gastrobranche hat der Bundesrat noch kein Öffnungsdatum in Aussicht gestellt. Entsprechend enttäuscht reagiert denn auch der Branchenverband Gastro Suisse. «Mit der Nicht-Kommunikation lässt uns der Bundesrat völlig im Ungewissen und ohne Perspektive», kritisiert Verbandspräsident Casimir Platzer. Gastro Suisse habe dem Bundesrat ein Konzept zur Öffnung der Betriebe vorgelegt. Dieses sieht eine Limitierung der Anzahl Gäste pro Quadratmeter, einen Mindestabstand zwischen den Tischen und eine Schutzmaskenpflicht hinter den Kulissen vor. Im Service sollen nur dann Masken getragen werden, wenn die Distanzregeln nicht eingehalten werden können. Doch der Bundesrat erachtet eine Öffnung als verfrüht. Möglicherweise wird im Juni eine Öffnung für bestimmte Lokale möglich, in denen die Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können.
  • Sportveranstaltungen: Sportveranstaltungen mit Zuschauern bleiben auf absehbare Zeit verboten. Viele Veranstaltungen sind bereits abgesagt worden, so die Eishockey-WM, Schwingfeste, Laufveranstaltungen oder die Tour de Suisse. Andere Sportarten wiederum müssen entscheiden, ob sie ihre Wettbewerbe ohne Publikum durchführen wollen. Das gilt für die Fussballliga, bei der das kurzfristige Überleben einiger Clubs von den TV- und Marketingeinnahmen abhängt. Der Bundesrat hat bisher 50 Millionen Franken bereitgestellt, um bedrohte Organisationen im Leistungssport zu unterstützen, weitere 50 Millionen sind für den Breitensport bestimmt. Weil noch immer das Versammlungsverbot gilt, können zudem viele Sportlerinnen nicht wie gewohnt trainieren. Vor allem im Teamsport herrscht de facto ein Trainingsverbot.
  • Festivals: Mulmig bleibt das Gefühl auch für die Organisatoren von grossen Musikevents. Hier hat man sich erhofft, dass der Bundesrat einen Entscheid fällt, der eine gewisse Planungssicherheit bietet. Doch Alain Berset liess einzig durchblicken, er sei «eher nicht optimistisch», dass grosse Veranstaltungen demnächst durchgeführt werden könnten. Man wolle dieses Thema erst in der übernächsten Bundesratssitzung behandeln und die Situation mit den Veranstaltern evaluieren. Doch in vielen europäischen Ländern sind Festivals bis Ende August bereits verboten worden. Selbst wenn ein Sommer-Open-Air also wider Erwarten mit bundesrätlichem Segen durchgeführt werden dürfte, wären viele internationale Künstler aufgrund der klaffenden Lücken im europäischen Tourprogramm gar nicht mehr unterwegs. Während manche Festivalveranstalter noch auf den Entscheid des Bundesrats warten, ist der Veranstalter des Paléo Festival in Nyon überraschend vorgeprescht: Das grösste Schweizer Festival mit täglich bis zu 50’000 Besuchern hat die Ausgabe 2020 abgesagt. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt, um mit den für die Austragung nötigen Bauarbeiten zu beginnen. «Es ist allen bewusst, dass diesen Sommer keine Festivals stattfinden werden», sagt Mitorganisator Dany Hassenstein. «Sie warten lediglich auf ein klares Zeichen des Bundesrats.»
  • Tourismus: Bergbahnen, Schiffe und andere Transportunternehmungen im Dienste des Tourismus können ebenfalls frühestens im Juni mit einer Öffnung rechnen.
  • Schwimmbäder: Der Öffnung der Bassins im Juni steht zumindest aus infektiologischer Sicht wenig entgegen. Eine Übertragung des Coronavirus über das Bassinwasser sei nicht möglich, da dieses Chlor enthalte, was Krankheitserreger abtöte, sagte Daniel Koch, Experte für übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit. Auch das Baden in Flüssen und Seen sei unbedenklich, da eine Übertragung des Virus über Wasser nicht bekannt sei. Die Frage wird aber sein, ob im Juni die Liegewiesen und Strände geöffnet werden können. Ob die Bäder sowie andere Sport- und Freizeitanlagen am 8. Juni den Betrieb aufnehmen dürfen, will der Bundesrat am 27. Mai aufgrund des Pandemieverlaufs in der Schweiz beurteilen.
  • Kinos und Theater wissen ebenfalls nicht, ob Vorführungen bereits ab 8. Juni wieder möglich sind. Der Bundesrat hat sich dazu noch nicht geäussert.
  • Das Versammlungsverbot soll ebenfalls am 8. Juni gelockert werden, falls es die Lage erlaubt. Bis dahin gilt weiterhin, dass öffentliche und private Versammlungen von mehr als 5 Personen verboten und die Abstandsregeln einzuhalten sind. Die Vorgaben gelten weiterhin auch für die private Grillparty.
  • Maturaprüfung: Während der Bundesrat für die Wiederaufnahme des Schul- und Lehrbetriebs auf allen Stufen einen konkreten Fahrplan festgelegt hat, müssen sich die Maturanden noch gedulden. Über die Modalitäten der Maturaprüfung wird der Bundesrat bis spätestens Anfang Mai entscheiden.