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Rekurrenten akzeptieren Villa-Schönfels-Urteil

Der Bebauung des Hangs zwischen der Villa Schönfels und dem Bahnhof See in Oberrieden steht nichts mehr im Weg.
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Bis zum 23. März hätten die Oberriedner Rekurrenten Zeit gehabt, ans Bundesgericht zu gelangen. Doch sie haben sich dagegen entschieden, wie Max Walter im Namen der drei sagt. Die Rekurrenten akzeptieren somit das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Der Bebauung des Hangs zwischen der Villa Schönfels und dem Bahnhof See steht mit anderen Worten nichts mehr im Weg. Der Zwist zwischen den Rekurrenten und dem Gemeinderat ist damit allerdings noch keineswegs ausgestanden.

Was ist passiert? Im Juni 2018 hat die Oberriedner Gemeindeversammlung dem Verkauf des gemeindeeigenen Areals im zweiten Anlauf zugestimmt. Käuferin ist eine Immobilenfirma. Diese plant auf dem 2200 Quadratmeter grossen Areal vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt zehn 3½- und 4½-Zimmer-Wohnungen. Das entsprechende Bauprojekt hat die Oberriedner Baukommission im vergangenen Herbst bewilligt. Für die genannten Oberriedner steht diese Baubewilligung im Widerspruch zu dem, was an der Gemeindeversammlung zum Landverkauf als künftige Überbauung skizziert worden war.

Sie rekurrierten daher beim Bezirksrat: Mit der Baubewilligung werde der Volkswille missachtet. Sie rügten insbesondere, dass die neuen Gebäude enorm nahe an das Grundstück der gemeindeeigenen Villa zu stehen kommen, und dass von dort Fussgängerbrücken zu den obersten Wohnungen führen.

Vollendete Tatsachen

Der Bezirksrat sprach den Rekurrenten die Rekurslegitimation ab und nahm das Anliegen nur als Aufsichtsbeschwerde entgegen. Weil die Rekurrenten jedoch einen inhaltlichen Entscheid wollten, zogen sie ihren Rekurs als Stimmrechtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses trat jedoch nicht darauf ein. Es rügte sowohl den Bezirksrat – er hätte auf die Beschwerde eintreten müssen – als auch die Rekurrenten – sie hätten die Beschwerde zu spät eingereicht. Die Verfahrenskosten wurden den Rekurrenten erlassen.

«Auch wenn wir vor Bundesgericht Recht bekommen sollten, würde das nichts mehr ändern.»

Max Walter

Auf eine letztinstanzliche Beurteilung durch die Richter in Lausanne verzichten die Rekurrenten nun also. Zwar bedauert Max Walter, dass die Sache inhaltlich noch gar nicht beurteilt worden ist. Er ist aber überzeugt, dass ein Weiterzug nichts bringen würde: «Die Baubewilligung ist rechtskräftig, das Näher- und das Überbaurecht sind im Grundbuch eingetragen. Auch wenn wir vor Bundesgericht Recht bekommen sollten, würde das nichts mehr ändern.»

Rüge für den Gemeinderat?

Er hofft nun, dass der Bezirksrat die Aufsichtsbeschwerde – die sistiert ist, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist – nicht auf die lange Bank schiebt. Und dass der Gemeinderat wenigstens vom Bezirksrat, dem Aufsicht über die Gemeinden obliegt, für sein Vorgehen gerügt wird.

Der Oberriedner Gemeindepräsident, Martin Arnold (SVP) sagt auf Anfrage nur, der Gemeinderat wolle sich nicht zur Sache äussern, bevor er nicht von offizieller Seite erfahren habe, dass die Rekurrenten das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren. Und Armin Steinmann, Bezirksratspräsident, sagt seinerseits, sobald das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig sei, werde das Verfahren wieder aufgenommen.