AboRechtsstreit um Le Corbusier-Haus
Die frühere Besitzerin des Le Corbusier-Hauses kann im Rechtsstreit mit der Stadt einen Erfolg verbuchen – keineninhaltlichen, bloss einen formalen: Auf Geheiss des Bundesgerichts muss sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen.

Im Mai 2014 sah es nach einem Durchbruch aus. Heidi Weber, frühere Besitzerin des Le Corbusier-Hauses im Zürcher Seefeld, und die Stadt Zürich schienen sich nach jahrzehntelangen Differenzen endlich einig geworden zu sein. Es ging um die Modalitäten des Heimfalls: Nach 50 Jahren fiel das Haus, das Weber nach Plänen des berühmten Architekten im Baurecht hatte erstellen lassen, samt Inhalt an die Stadt zurück – zum Schnäppchenpreis von einer Million Franken. Die Stadt willigte damals in die Forderung Webers ein, für den künftigen Museumsbetrieb eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu errichten. Diese sollte das Gebäude und ein Baurecht erhalten und für die Führung des Museums zuständig sein. Ausserdem sollte der Name Heidi Weber im Namen vorkommen und alle künftigen Museums-Aktivitäten einen Bezug zu Le Corbusier aufweisen.