AboEntscheid des BundesgerichtsPublikation des «Landammannfeier»-Buches wieder verboten
Jolanda Spiess-Hegglin verlangt vom Bundesgericht die Revision seines ablehnenden Urteils. Und Lausanne setzt das vorsorgliche Publikationsverbot wieder in Kraft.
Der Streit um ein Buch von Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger zur Zuger Landammannfeier 2014 und deren medialen Folgen geht in eine neue Runde. Jolanda Spiess-Hegglin hat beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gestellt. Die Lausanner Richter sollen ihr eigenes Urteil vom 25. Januar 2022 aufheben, mit dem sie auf eine Beschwerde der ehemaligen Kantonsrätin nicht eingetreten waren.