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AboEntscheid des Bundesgerichts
Publikation des «Landammannfeier»-Buches wieder verboten

Verlangt vom Bundesgericht eine Revision seines Urteils vom Januar: Jolanda Spiess-Hegglin.
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Der Streit um ein Buch von Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger zur Zuger Landammannfeier 2014 und deren medialen Folgen geht in eine neue Runde. Jolanda Spiess-Hegglin hat beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gestellt. Die Lausanner Richter sollen ihr eigenes Urteil vom 25. Januar 2022 aufheben, mit dem sie auf eine Beschwerde der ehemaligen Kantonsrätin nicht eingetreten waren.

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