AboBundesgericht kritisiert Zürcher ObergerichtDrogenrausch-Prozess muss wiederholt werden
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den 36-jährigen Galeristensohn aufgehoben und nicht mit Kritik am Obergericht gespart.
Über das, was sich am frühen Morgen des 30. Dezember 2014 in einer Villa in Küsnacht zugetragen hatte, waren sich alle Beteiligten vor Gericht einig: Es hatte sich eine Bluttat ereignet, die ein «monströses Ausmass an Gewalt» offenbart und bei der «der Wahnsinn Regie geführt» hatte, wie es die Verteidiger des Beschuldigten formulierten. Der damals 29-jährige Deutsche hatte den 23-jährigen Alex, den «ich wie einen Bruder liebte», im Drogenrausch grausam getötet. Zudem war der Galerist/Kunsthändler auch angeklagt, seine damalige Freundin in London sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben.