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AboBundesgericht kritisiert Zürcher Obergericht
Drogenrausch-Prozess muss wiederholt werden

Die Verhandlung gegen den heute 36-Jährigen (2. v. l.) muss wiederholt werden.
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Über das, was sich am frühen Morgen des 30. Dezember 2014 in einer Villa in Küsnacht zugetragen hatte, waren sich alle Beteiligten vor Gericht einig: Es hatte sich eine Bluttat ereignet, die ein «monströses Ausmass an Gewalt» offenbart und bei der «der Wahnsinn Regie geführt» hatte, wie es die Verteidiger des Beschuldigten formulierten. Der damals 29-jährige Deutsche hatte den 23-jährigen Alex, den «ich wie einen Bruder liebte», im Drogenrausch grausam getötet. Zudem war der Galerist/Kunsthändler auch angeklagt, seine damalige Freundin in London sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben.

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