AboProzess am Kantonsgericht St. GallenTrotz Urteilen wegen Schändung: Gynäkologe muss bislang nicht ins Gefängnis
Ein St. Galler Frauenarzt missbrauchte zwei Patientinnen – und kam zweimal mit einer bedingten Strafe davon. Nun muss er sich vor dem Kantonsgericht verantworten.
Zum ersten Übergriff kam es im Sommer 2012 im Rahmen einer Kontrolluntersuchung. Laut Gerichtsakten forderte der Gynäkologe R.G.* seine Patientin in seiner Praxis in Sargans dazu auf, sich auszuziehen – und zwar ganz. Gleichzeitig liess er die Rollläden herunter. Bei der polizeilichen Einvernahme schilderte die Frau, wie sie auf einem Bett missbraucht wurde, indem der Arzt sie an der Klitoris massierte und mit der Hand in sie eindrang. Es habe eine Ewigkeit gedauert und er habe dies «bewusst gemacht», sagte die Frau. «In dem Moment, wo ich gemerkt habe, dass das, was er macht, nicht richtig ist, bin ich wie erstarrt», gab sie zu Protokoll.