Post-Spitze diskutierte die Postauto-Gewinne
Gemäss einem Protokoll diskutierte die Postführung im Sommer 2013, wie Gewinne «verschoben» werden können.
Die Postauto AG hat jahrelang unrechtmässig Gewinn erwirtschaftet und mit fingierten Rechnungen versteckt. Noch immer laufen Untersuchungen gegen die Verantwortlichen bei der Post. Offen blieb bisher die Frage, ob der damalige Verwaltungsrat und der Bund, allen voran Bundesrätin Doris Leuthard, von den Machenschaften gewusst haben. Jetzt ist klar, dass der Verwaltungsrat informiert war.
Schon 2018 berichtete die NZZ von einem Verwaltungsratsprotokoll von 2013, in dem von Gewinnverschiebung die Rede sei. Nun veröffentlichte der «Blick» das Protokoll. Darin heisst es, es sei die Frage aufgekommen, «ob bei ‹Gewinnverbot› im ÖV die Gewinne nicht einfach verschoben werden können». Die Postauto AG werde untersuchen, wie dies möglich wäre. Und sollte der Bund dies verunmöglichen, müsse die Post ihr Engagement bei Postauto sogar «überdenken».
Gewinne verschieben
Nur wenige Monate zuvor hatte der Bund einmal mehr klargemacht, dass die Postauto AG dort, wo sie Subventionen erhält, keine Gewinne machen darf. Doch die Anwesenden an der Sitzung, darunter Verwaltungsratspräsident Peter Hasler, hatten gemäss Protokoll nichts gegen den Vorschlag, die Gewinne zu verschieben. Heute ist bekannt, dass die Post bereits jahrelang machte, was sie im Protokoll erst noch abzuklären vorgibt. Dank fingierten Rechnungen versteckte sie Gewinne und erschlich sich so Subventionen. Insgesamt muss die Post 200 Millionen Franken zurückzahlen.
Als der Skandal 2018 auffliegt, lässt die Post die Vorgänge vom renommierten Anwaltsbüro Kellerhals Carrard untersuchen. Das Büro bekommt den Auftrag, die Vorgänge rund um die Gewinnverschiebung zwischen 2007 und 2015 festzuhalten und die Verantwortlichkeiten im Konzern abzuklären. Doch ausgerechnet das Protokoll vom 26. Juni 2013, welches die Frage aufwirft, ob der Verwaltungsrat von der Praxis gewusst und sie vielleicht sogar gebilligt habe, wird im 216 Seiten starken Untersuchungsbericht nicht erwähnt. Und so erstaunt es nicht, dass der Bericht den Verwaltungsrat nicht belastet.
Protokoll sei «Ende April» in die Untersuchung eingeflossen
Sowohl die Post wie das Anwaltsbüro betonen, dass das Protokoll an ihrer Beurteilung der Vorgänge nichts geändert habe. Wann genau das Protokoll aufgetaucht ist, darüber verstrickt sich die Post auf Nachfrage in Widersprüche. Gemäss dem Untersuchungsbericht von Kellerhals Carrard lagen die Verwaltungsratsprotokolle bereits im Februar 2018 vor. Sie wurden für eine «Vorabanalyse» zuhanden des Verwaltungsrates der Post ausgewertet.
Am Donnerstag schrieb die Post, das Protokoll sei «Ende April» in die Untersuchung eingeflossen, also rund einen Monat vor der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes. Dann sei es dem Bund zusammen mit den Berichten vorgelegt worden. Gegenüber der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hatte die Post eine dritte Variante dargelegt: Das Verwaltungsratsprotokoll habe der Post erst nach Fertigstellung des Berichtes im Juni 2018 vorgelegen. Das würde bedeuten, dass ausgerechnet jenes Verwaltungsratsprotokoll, welches Fragen zur Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats aufwirft, dem untersuchenden Anwaltsbüro nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Was wusste Doris Leuthard?
Neben diesen Ungereimtheiten ist weiterhin unklar, wann der Bund, genauer das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard, etwas von den unlauteren Machenschaften bei der Post hat wissen können. Gemäss Auskunft der Post hatten das Uvek und die Eidgenössische Finanzverwaltung bis Ende 2018 Zugriff auf die Protokolle des Verwaltungsrates.
Auf Anfrage schreibt das Uvek jedoch, dass es sich beim fraglichen Protokoll gar nicht um ein Verwaltungsratsprotokoll handle. Die ordentliche Verwaltungsratssitzung habe nicht am 26. Juni, sondern erst einen Tag später stattgefunden. Das Uvek habe nur das Protokoll der ordentlichen Verwaltungsratssitzung erhalten. Bloss: Dass es beim Dokument, das dieser Zeitung vorliegt, um ein Verwaltungsratsprotokoll handelt, geht aus dem Text unzweifelhaft hervor, denn es enthält einen Beschluss des Verwaltungsrates.
Weder der Bund noch das untersuchende Anwaltsbüro, noch die Post wollen also fünf Jahre lang etwas davon gewusst haben, dass der Verwaltungsrat 2013 über das Verschieben von Gewinnen sprach. Das Protokoll der Verwaltungsratssitzung wäre nach diesen Darstellungen zuerst dem Bund, dann dem Anwaltsbüro für dessen Untersuchung vorenthalten worden und dann plötzlich doch noch aufgetaucht. Auf Nachfrage schreibt die Post, diese drei Versionen seien nicht widersprüchlich, sondern entsprächen dem Ablauf.
GPK untersucht
Die Ungewissheit dürfte sich klären. Marco Chiesa, Tessiner Ständerat und Präsident der für das Uvek zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, sagt auf Anfrage, seine Kommission werde das Protokoll vom 26. Juni 2013 an der nächsten Sitzung traktandieren. Die Post und Kellerhals Carrard müssten die Frage beantworten, weshalb das Protokoll im Untersuchungsbericht nicht erwähnt werde. Chiesa betont jedoch, dass die Geschäftsprüfungskommission nicht die Verantwortlichkeiten einzelner Personen bei der Post überprüfe, sondern in erster Linie , ob der Bundesrat und die zuständigen Departemente die Post angemessen beaufsichtigt hätten. Zudem laufe noch ein Verwaltungsstrafverfahren, weshalb aus Gründen der Gewaltenteilung Zurückhaltung nötig sei.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch